1. +++ (SEM)
Wer diese Anforderungen nicht erfüllen konnte oder wollte, hatte die Möglichkeit, auf die weitere Haltung zu verzichten und die von ihm gehaltenen Gifttiere dem LANUV zu überlassen.
Nach Angaben des LANUV gestaltet sich der Vollzug des Gifttiergesetzes bislang weitgehend problemlos.
Behördliche Maßnahmen, zum Beispiel Haltungsuntersagungen, seien bisher nicht notwendig gewesen.
Datum: 2021-07-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gifttiergesetz-nordrhein-westfalen-halten-213-privatpersonen-4389-gifttiere;
Themen: Gifttiere
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