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Bis zum 15. Juni 2023 können Kommunen einen Antrag zur Förderung aus dem neuen Landesprogramm bei ihrer zuständigen Bezirksregierung einreichen.
"Es geht für viele Kommunen um nichts anderes, als die Innenstadt, das Ortszentrum neu zu erfinden: Innenstädte und Ortszentren sind Orte des Handels, der Kultur, der Begegnung, der Märkte, der Kommunikation, des sich Aufhaltens und vieles mehr.
Mit der neuen Nordrhein-Westfalen-Initiative unterstützt die Landesregierung Kommunen beim Umgang mit Leerständen, Handelsbrachen, Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Schaffung von Innenstadtqualitäten.
Gerade über den in der Corona-Zeit geschaffenen Anmietungs-Fonds für Kommunen konnten viele leerstehende Ladenlokale mit neuem Leben gefüllt werden", so Ministerin Scharrenbach weiter.
Das neue Landesprogramm setzt auf den gewonnenen Erfahrungen aus dem Corona-Innenstadt-Programm auf und setzt auf den niederschwelligen Zugang zum Landesförderprogramm statt aufwendiger Antragsverfahren: Am zum 31. Dezember 2023 auslaufenden "Sofortprogramm" nehmen 224 Kommunen teil, um vor Ort wichtige Impulse zu setzen:

Datum: 2023-04-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-nordrhein-westfalen-initiative-zukunftsfaehige;
Themen: neue Nordrhein-westfaleninitiative # ?, Einzelhandelsgroßimmobilien # ?, Ortszentren # ?, Innenstadtqualitäten # ?, Stärkung für Innenstädte # ?, Anmietung # ?, Annahme einer Innenstadt # ?, Handelsbrachen # ?, Stadtgrünelemente # ?, Stadtliegen # ?