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Zur Bestimmung der 95 Städte und Gemeinden hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Gutachten bei dem Unternehmen "RegioKontext GmbH" beauftragt.
Das Gutachten bestimmt Gebiete in Nordrhein-Westfalen, in denen nach Vorgabe durch den Bund die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nach § 201a BauGB nicht gewährleistet oder besonders gefährdet ist.
Folgende Handlungsinstrumente zur Mobilisierung von Bauland könnten mit dem Inkrafttreten der Baulandmobilisierungs-Verordnung den 95 Kommunen zur Verfügung stehen:
* Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 25 Absatz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB): Beim Verkauf eines beispielsweise brachliegenden Grundstücks kann insbesondere der Stadt oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen. Das heißt, die Stadt oder Gemeinde kann aus städtebaulichen Gründen bei der Veräußerung von Grundstücken das Eigentum erwerben.
* Befreiungen von Festsetzungen eines B-Planes auch unter Abweichung von den Grundzügen der Planung (§ 31 Absatz 3 BauGB): Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder eine Ausnahme erteilt werden.

Datum: 2022-12-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-mehr-bauland-fuer-bezahlbares-wohnen-bereitstellen-95;
Themen: Festsetzungen # ?, bezahlbares Wohnen # ?, Baugebot # ?, dringender Wohnbedarf # ?, Mieterschutzverordnung # ?, Bebauungsplan # ?, Gemeinden # ?, Mobilisierung # ?, B-Plan # ?, Handlungsinstrumente # ?