1. +++ (SEM)
Wer Fragen zur Berechnung der Kosten für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen hat, kann sich ab sofort telefonisch oder per E-Mail kostenlos beraten lassen.
Unterstützt durch eine Förderung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation und Pflege, bietet die "Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V." (BIVA) Pflegebedürftigen und deren Angehörigen unter der Telefonnummer 0228 - 90 90 48 48 oder per E-Mail an heimkosten.nrw@biva.de individuellen Rat an.
"Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist es oft nicht leicht, die Berechnung der Heimentgelte nachzuvollziehen.
Mit der Förderung einer Beratungshotline können wir ihnen schnelle und unabhängige Hilfe anbieten", erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf.
Das Ende 2014 verabschiedete neue Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Träger zu mehr Transparenz bei den Heimentgelten.
Datum: 2015-04-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-fragen-zu-heimkosten-hotline-hilft-pflegebeduerftigen-und;
Themen: Heimkosten
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2. ++ (IR)
Anderseits kommt der Zinsvorteil den Bewohnerinnen und Bewohnern auch finanziell zugute, denn die Einrichtungsträger können und müssen in der Regel sämtliche Zinsen im Rahmen der Heimentgelte direkt auf die Bewohnerinnen und Bewohner "umlegen".
Datum: 2015-04-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-foerderangebot-fuer-mehr-wohn-und-lebensqualitaet-pflegeheimen;
Themen: Wohnqualität
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