1. +++ (SEM)
Demnach werden in betroffenen Gebieten als zusätzliche Maßnahmen eine Analysepflicht für Wirtschaftsdünger und die regelmäßige Teilnahme an Schulungen vorgeschrieben.
Die Vorgaben der Bundesdüngeverordnung gelten weiter unverändert.
Dazu zählen eine Reduzierung der Düngung auf 80 Prozent des ermittelten Düngebedarfs, die schlagspezifische Begrenzung der organischen Düngung auf 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr, eine ergänzende Einschränkung der Herbstdüngung oder die Verpflichtung zum Anbau von Zwischenfrüchten.
"Die Anpassung der Landesdüngeverordnung schafft Klarheit über die verschärften Düngeregeln in nitratbelasteten Gebieten, verbessert den Gewässerschutz und bringt neue Techniken und Verfahren schneller in die Praxis", so Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.
Nachdem damit die Anforderungen an die Düngung feststehen, soll nach Weihnachten auch die Kulisse der nitratbelasteten Gebiete veröffentlicht werden, in denen die zusätzlichen Maßnahmen umzusetzen sind.
Datum: 2020-12-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-duengeregeln-nitratbelasteten-gebieten;
Themen: nitratbelastete Gebiete
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# ?, landwirtschaftliche Düngung
# ?, neue Gebietskulisse
# ?, zusätzliche Anforderungen
# ?, Herbstdüngung
# ?, Stand von Karten
# ?, Umlaufverfahren
# ?, ergänzende Einschränkung
# ?, erhöhter Grundwasserschutz
# ?
2. +++ (SEM)
Dazu dürfen nicht mehr als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr gedüngt werden, davon höchstens 80 kg als Mineraldünger
* Ausnahmen für Dauergrünlandflächen
* Eine Herbstdüngung von Raps soll ausnahmsweise möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe im Herbst ein Stickstoffgehalt unter 45 Kilogramm im Boden nachgewiesen werden kann
Datum: 2019-06-14;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/novelle-duengeverordnung-bundesregierung-erzielt-kompromiss;
Themen: Kompromiss
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# ?, Bundesregierung
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# ?, Gewässerbelastung
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# ?, Landwirtinnen
# ?, Betriebe
# ?, Änderung
# ?
3. ++ (IR)
Die Vorgaben der Bundesdüngeverordnung gelten weiter unverändert: Dazu zählen eine Reduzierung der Düngung auf 80 Prozent des ermittelten Düngebedarfs, die Begrenzung der organischen Düngung auf 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr auf jeder einzelnen Fläche statt im Betriebsdurchschnitt, eine ergänzende Einschränkung der Herbstdüngung oder die Verpflichtung zum Anbau von Zwischenfrüchten.
Datum: 2022-11-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-landesduengeverordnung-tritt-am-1-dezember-2022-kraft;
Themen: rote Gebiete
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