1. +++ (SEM)

Arbeit, Gesundheit und Soziales
Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen können seit Beginn des Jahres 2019 über die Deutsche Stiftung Organtransplantation Nordrhein-Westfalen (DSO NRW) neurologische bzw. neurochirurgische Fachärztinnen und -ärzte anfordern, die mit mobilen Diagnostikgeräten ausgerüstet sind.
Insbesondere Kliniken ohne eine neurologische bzw. neurochirurgische Abteilung können hierüber den Hirnfunktionsausfall von Patientinnen und Patienten feststellen lassen.
Dieser ist neben der Zustimmung Voraussetzung für eine Organspende.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Rahmen einer Gemeinschaftsinitiative mit der DSO NRW, den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW) rund 175.000 Euro für die Beschaffung von fünf mobilen Diagnostikgeräten zur Verfügung gestellt.

Datum: 2019-02-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-alle-kliniken-muessen-die-voraussetzungen-zur-identifizierung-von;
Themen: mobile Diagnostikgeräte # ?, Ärztekammern # ?, Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen # ?, Krankenhausgesellschaft # ?, Hirnfunktionsausfall # ?, bundesweiter Rufbereitschaftsdienst # ?, spezieller Fachärztepool # ?, Kliniken # ?, Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens # ?, Transplantationsgesetz # ?