1. +++ (SEM)

Die Aufnahme eines Antrags in den Investitionspakt 2020 ff. kann dann erfolgen, wenn der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt.
Die Höhe der Förderung beträgt je Maßnahme
* für Hochbaumaßnahmen höchstens 1.500.000 Euro,
* für Tiefbaumaßnahmen höchstens 750.000 Euro.
Förderanträge für den Investitionspakt Sportstätten 2020 sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen.

Datum: 2020-07-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-es-wird-sportlich-und-das-doppelter-hinsicht;
Themen: Investitionspakt # ?, Programmgebiete der Städtebauförderung # ?, Bestandsgebäude # ?, Basketballfelder # ?, Dirtbike # ?, Förderung für Sportinfrastruktur # ?, Förderung von Sportstätten # ?, Hochbaumaßnahmen # ?, Hochsprunganlage # ?, Pumptrack # ?