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"Wir sind nach der Entscheidung des EuGH zuversichtlich, dass wir das unsägliche Kapitel der 'Uhlenberg-Verträge', zu denen auch die Vereinbarung mit Klausner gehörte, bald endgültig schließen können.
Diese Altlast der Vorgängerregierung stellt seit Jahren eine gewaltige Gefahr für die nachhaltige Entwicklung der Wälder in NRW und ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dar", sagte Minister Remmel.
Das Landgericht Münster hatte im September 2014 per Beschluss das Verfahren um vermeintliche Schadensersatz- und Holzlieferungsansprüche Klausners gegen das Land ausgesetzt, um dem EuGH eine bislang offene europarechtliche Rechtsfrage zur Klärung vorzulegen.
Es ging im Kern darum, ob eine rechtskräftige nationale Gerichtsentscheidung das Europäische Beihilfenrecht praktisch aushebeln kann.
Im konkreten Fall hatte in einem früheren Rechtstreit das Oberlandesgericht (OLG) Hamm Ende 2012 auf Klage der Klausner-Gruppe festgestellt, dass die Verträge mit Klausner weiter gelten, ohne sich dabei mit dem EU-Beihilfenrecht auseinanderzusetzen.
Datum: 2015-11-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-begruesst-entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofes-zu-klausner;
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