1. +++ (SEM)
Ausgenommen vom gesetzlichen Mindestlohn sind:
* Jugendliche unter 18 Jahren.
* Auszubildende und Hospitanten, bei denen das Praktikum zur Ausbildung gehört oder kürzer als drei Monate ist.
* Langzeitarbeitslose, die ein Jahr lang nicht erwerbstätig waren, erhalten nach einem halben Jahr im neuen Job einen Mindestlohn.
* In einigen Branchen gelten Übergangsregelungen.
Datum: 2014-12-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-und-ministerin-schwall-dueren-deutschland-wird-22-eu-land-mit;
Themen: gesetzlicher Mindestlohn
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