1. +++ (SEM)

Ausgenommen vom gesetzlichen Mindestlohn sind:
* Jugendliche unter 18 Jahren.
* Auszubildende und Hospitanten, bei denen das Praktikum zur Ausbildung gehört oder kürzer als drei Monate ist.
* Langzeitarbeitslose, die ein Jahr lang nicht erwerbstätig waren, erhalten nach einem halben Jahr im neuen Job einen Mindestlohn.
* In einigen Branchen gelten Übergangsregelungen.

Datum: 2014-12-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-und-ministerin-schwall-dueren-deutschland-wird-22-eu-land-mit;
Themen: gesetzlicher Mindestlohn # ?, Lohnspirale # ?, Stunde # ?, treibende Kraft # ?, Europaministerin # ?, EU-Mindestlohn # ?, EU-Nachbarn # ?, Finanzkontrolle # ?, Hospitanten # ?, Lohnuntergrenze # ?