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Das verbesserte Antragsverfahren stellt durch einen Abgleich mit den Finanzbehörden in Zweifelsfällen sicher, dass die Kontoverbindungen dem Antragsteller zugeordnet werden können.
IBAN-Nummern, die dem Finanzamt nicht bekannt sind, werden nicht akzeptiert.
Nachdem Betrugsversuche durch abgefischte Daten bekannt geworden waren, hatte die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlungen und Antragstellung gestoppt.
Zahlreiche Betrugsseiten konnte in der Zwischenzeit abgeschaltet werden.

Datum: 2020-04-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/antraege-auf-nrw-soforthilfe-2020-ab-sofort-wieder-moeglich;
Themen: NRW-Soforthilfe # ?, Soloselbständige # ?, Freiberufler # ?, Kleinunternehmer # ?, Endungen # ?, IBAN-Nummern # ?, Kontoverbindungen # ?, bedrohte Kleinstunternehmen # ?, verbessertes Antragsverfahren # ?, zahlreiche Betrugsseiten # ?