1. +++ (SEM)

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Der Bundesrat hat in zweiter Lesung über das Umsetzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie beraten.
Dieses Gesetz sieht in erster Linie eine Vielzahl neuer Bestimmungen zu Kreditwürdigkeitsprüfungen vor der Vergabe von Immobilien-Darlehen vor.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen davor geschützt werden, sich finanziell zu übernehmen oder leichtfertig von Kreditgebern zu Geschäften mit schwer durchschaubaren Konsequenzen gedrängt zu werden.
Justiz Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Datum: 2016-02-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-fordert-besseren-schutz-fuer-bankkunden-bei-der-kreditvergabe;
Themen: Banken # ?, Beratungspflicht # ?, Dispokredit # ?, Wohnimmobilienkreditrichtlinie # ?, Altverträge # ?, Immobiliendarlehen # ?, Kontoüberziehung # ?, Kreditgeber # ?, Vielzahl von Bestimmungen # ?, betroffene Verbraucherinnen # ?

2. +++ (SEM)

Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die NRW.BANK ebenfalls kürzere sowie längere Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein.
Eine weitere Verbesserung des Förderangebots besteht darin, dass zukünftig mit dem Programm NRW.BANK.
Wohneigentum auch Anschlussfinanzierungen bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung möglich sind.
Bis zu 100 Prozent des zu finanzierenden Restkapitals können so finanziert werden.
So werden die Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die zu günstigen Zinskonditionen einen Kredit aufgenommen haben und durch die aktuell stark gestiegenen Kreditzinsen ihren aktuellen Kredit nicht weiterfinanzieren könnten.

Datum: 2023-08-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesregierung-nordrhein-westfalen-unterstuetzt-zuhause;
Themen: Wohneigentum # ?, Anschlussfinanzierungen # ?, Zuhausebauer # ?, Bauzinsen # ?, Zinsbindungsfristen # ?, aktuelle Marktbedingungen # ?, ausgestattete Gebäudesanierung # ?, bisherige Förderhöchstbeträge # ?, neue Laufzeitvarianten # ?, Förderhöchstbetrag # ?

3. +++ (SEM)

Angesichts der weiteren Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ruft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Wohnraumoffensive für Schutzsuchende ins Leben.
Zum einen stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen 20 Millionen Euro aus Landesmitteln für Zuschüsse für die Herrichtung und den Ankauf von Zweckbindungen für kurzfristig nutzbaren Wohnraum zur Verfügung .
Zum einen stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen 20 Millionen Euro aus Landesmitteln für Zuschüsse für die Herrichtung und den Ankauf von Zweckbindungen für kurzfristig nutzbaren Wohnraum zur Verfügung .
Damit können Privateigentümer oder Wohnungsunternehmen ungenutzte Wohnungen oder leerstehende Immobilien in Stand setzen und ukrainischen Geflüchteten zur Verfügung stellen.
Zum anderen werden 200 Millionen Euro als zinsgünstige Darlehen mit erhöhten Tilgungsnachlässen über die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt, um neuen Wohnraum zu schaffen.
"Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, ungenutzten Wohnraum für Schutzsuchende aus der Ukraine zu mobilisieren.
"Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, ungenutzten Wohnraum für Schutzsuchende aus der Ukraine zu mobilisieren.
Vielfach kommen die vor dem Krieg in der Ukraine zu uns geflüchteten Frauen und Kinder privat unter: Das ist ein großartiges Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger.

Datum: 2022-05-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-ina-scharrenbach-220-millionen-euro-wohnraumoffensive-fuer;
Themen: Wohnraumoffensive # ?, Zweckbindungen # ?, Belegungsbindung # ?, Kriegsflüchtlinge # ?, Herrichtung # ?, Ankauf # ?, Wohnungsunternehmen # ?, Gut # ?, Bewilligungsbehörde der Wohnraumförderung # ?, Privateigentümer # ?

4. ++ (SEM)

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Besonders erfreut zeigt sich die Ministerin über das Ergebnis der neu aufgestellten Eigentumsförderung: "Das Fördervolumen hat sich schon im ersten Jahr der Neuausrichtung mehr als verdoppelt: 611 Familien haben 77,5 Millionen Euro genutzt, um ihren Traum vom Wohneigentum zu verwirklichen.
Dabei haben insbesondere bestehende Immobilien eine neue Eigentümerfamilie gefunden: Jung kauft Alt", sagt Ministerin Scharrenbach.
Für das Jahr 2019 stehen weitere 1,1 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Ministerin Scharrenbach: "Nicht in Anspruch genommene Fördermittel aus 2018 übertragen wir dabei in das Jahr 2019.
Am Geld wird kein gutes Projekt scheitern.
"
Die NRW.BANK wird die Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen zukünftig um ein weiteres Programm ergänzen: das Förderdarlehen "NRW.BANK.
Wohneigentum". "
Die Kosten für den Bau und Erwerb von privatem Wohnraum steigen immer weiter an.

Datum: 2019-01-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-aufstockung-der-wohnraumfoerdermittel-hat-sich-ausgezahlt;
Themen: öffentliche Wohnraumförderung # ?, Fördervolumen # ?, Förderdarlehen # ?, Eigenheim # ?, Plus # ?, Baulandreserven # ?, Eigentumsförderung in Nordrhein-Westfalen # ?, Kind einer Familie # ?, bestehende Immobilien # ?, gezielte Konzepte # ?

5. ++ (SEM)

In Nordrhein-Westfalen stehen rund 80.000 Baudenkmäler, etwa 5.800 Bodendenkmäler und mehr als 800 bewegliche Denkmäler - wie Lokomotiven, Schiffe und Hafenkräne - unter Denkmalschutz.
Förderkonditionen für zu Wohnzwecken genutzte denkmalwerte Gebäude
1. Zielgruppe Gefördert werden selbst nutzende Eigentümer der Wohnimmobilie - unabhängig von der Einhaltung von Einkommensgrenzen.
2. Fördervoraussetzung Bei der Förderung muss es sich um denkmalgeschützte, denkmalwerte oder städtebaulich und/oder baukulturell wertvolle und erhaltenswerte Wohngebäude handeln.
Die Förderung setzt die Zustimmung und/oder Stellungnahme der Kommune und/oder der unteren Denkmalbehörde (gem. § 9 DschutzG) voraus.
Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind alle Baumaßnahmen im und am Wohngebäude einschließlich des privaten Wohnumfelds, die das Wohngebäude erhalten, instand setzen und modernisieren.
Grundsätzlich sind die energetischen Anforderungen nach der jeweils aktuellen EnEV mit Sonderregelungen für Denkmäler einzuhalten.
4. Art und Höhe der Förderung Gefördert wird mit Darlehen in Höhe von 85% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Der Eigenanteil beträgt 15%.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 80.000 Euro.

Datum: 2013-07-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neuausrichtung-der-denkmalfoerderung-60-millionen-euro-foerderung-auf;
Themen: Denkmalförderung # ?, 2 Darlehensprogramme # ?, Darlehensförderung # ?, Baunebenkosten # ?, Umbau eines Eigentümers # ?, denkmalbedingte Mehrkosten # ?, lange Tilgungsfrist # ?, Darlehensbasis # ?, Eigentümer eines Denkmals # ?, denkmalgerechte Erneuerung # ?

6. ++ (SEM)

Gefördert werden folgende Maßnahmen:
* z.B. der Erwerb und grundlegende Umbau einer Handelsimmobilie zur sozialen Nachbarschaftseinrichtung oder als kultureller Treffpunkt im Quartier,
* der Teilabbruch und die Instandsetzung einer innerstädtischen Gewerbe- oder Verwaltungsimmobilie als Büroflächen z.B. für Freiberufler oder als Werkstätten für Kleingewerbe in Verbindung mit der Schaffung öffentlich zugänglicher Freianlagen oder
* der Erwerb einer Brachfläche, die Beseitigung von Altlasten und die Sanierung der Böden sowie die Errichtung eines Neubaus für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke.
Das Programm richtet sich an private und öffentliche Unternehmen, die Grundstücke erwerben sowie Baumaßnahmen für u.a. kulturelle, soziale und gewerbliche Zwecke durchführen.
Das Programm richtet sich an private und öffentliche Unternehmen, die Grundstücke erwerben sowie Baumaßnahmen für u.a. kulturelle, soziale und gewerbliche Zwecke durchführen.
Begleitend sind auch nichtinvestive Maßnahmen wie z.B. projektbezogene Gemeinwohlarbeit, Rückbaukonzepte, Nutzungsstudien etc. förderfähig.
Für die Förderdarlehen werden Mittel der EU (OP EFRE NRW 2014-2020) und der NRW.BANK bereitgestellt.
Die Förderprojekte können beim Bauministerium im Rahmen des laufenden Aufrufes "Starke Quartiere, starke Menschen" eingereicht werden.
Die Antragstellung für die Mittel erfolgt dann über die Hausbank des durchführenden Unternehmens.

Datum: 2016-04-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrwbank-und-bauministerium-starten-neues-programm;
Themen: Stadtentwicklungskredit # ?, Bauministerium # ?, neues Programm # ?, Stadtquartiere # ?, Stadtentwicklungsprojekte # ?, Quartiere # ?, Bedürfnisse des Projekts # ?, Nutzungsstudien # ?, Rückbaukonzepte # ?, Teilabbruch # ?