1. +++ (SEM)

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Vordringlich sind mit den vorhandenen Kontingentmengen Impfangebote für Personen mit Vorerkrankungen zu schaffen.
Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichem Attest zu erfolgen.
Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend.
Es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.

Datum: 2021-03-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-mehr-tempo-durch-mehr-flexibilitaet-erlass-ermoeglicht;
Themen: vorhandene Impfkapazitäten # ?, unbürokratische Vergabe # ?, Vorerkrankungen # ?, Personengruppe # ?, Impfungen # ?, freie Terminkapazitäten # ?, impfberechtigte Personen # ?, mögliche Buchungen # ?, schriftliche Einladung # ?, vorhandene Kontingentmengen # ?

2. +++ (SEM)

Kontaktpersonen von sich nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen haben eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vorzulegen.
Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein.
Das Alter und die Art der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.
* Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen: Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt.
Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist.

Datum: 2021-05-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfkampagne-nordrhein-westfalen-minister-laumann-stellt-weiteren-impffahrplan-vor;
Themen: Rahmen der Coronaviruspandemie # ?, Pressebriefing # ?, aktuelle Lage # ?, aktuelles Impfgeschehen # ?, Lage der Coronaviruspandemie # ?, Impfangebot # ?, Drogeriemärkte # ?, Impftermin # ?, Lebensmitteleinzelhandel # ?, Impfberechtigung # ?

3. +++ (SEM)

Wichtig zu wissen: Die Musterbescheinigung dient zur Vorlage bei den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, nicht aber für Impftermine in den Impfzentren.
Die für den Mai in den Impfzentren vorgesehenen Termine sind aktuell ausgebucht.
Mit Blick auf die Arztpraxen dient die Musterbescheinigung dem Nachweis der Impfberechtigung aufgrund der Priorisierung, garantiert aber ausdrücklich nicht, dass dort auch ein Impftermin zur Verfügung steht.
In den Impfzentren, für die das Land zuständig ist, werden derzeit bestimmte Berufsgruppen nach Terminbuchung geimpft.
Dort muss die Zugehörigkeit zu einer der einschlägigen Berufsgruppen über eine gesonderte Bescheinigung erfolgen, für die die Landesregierung ebenfalls eine Musterbescheinigung zur Verfügung gestellt hat (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_3_arbeitgeberbescheinigung_06052021.pdf).

Datum: 2021-05-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/impfungen-prioritaet-3-muster-arbeitgeberbescheinigung-zur-vorlage-den-arztpraxen;
Themen: Arztpraxen # ?, Impfzentren # ?, Impfangebot # ?, erhöhte Priorität # ?, Coronavirusimpfverordnung # ?, Verfassungsorgane # ?, Priorisierung # ?, Praxen # ?, Vorlage # ?, Musterarbeitgeberbescheinigung # ?

4. +++ (SEM)

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Damit sollen vorrangig Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden.
Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesen Fall mittels ärztlichem Attest zu erfolgen.
Dabei ist die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend - es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.
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Datum: 2021-03-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-liefert-impfzentren-zusaetzliche-130000-impfdosen-der-firma-biontech;
Themen: Impfzentren # ?, Impfstoffkontingent # ?, Erstimpfungen # ?, kreisfreie Städte # ?, Kreise # ?, Zusatzkontingente # ?, erhöhte Liefermengen # ?, notwendige Beinfreiheit # ?, verlässliche Lieferzusagen # ?, zusätzliche Impfdose # ?

5. +++ (SEM)

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Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.
Voraussetzung für eine Impfberechtigung ist das Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses der behandelnden Ärzte.
Das ärztliche Zeugnis darf nicht vor dem 8. Februar 2021 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der CoronaImpfV) datiert sein.
Im Anschluss ist ein entsprechender Antrag inklusive des ärztlichen Zeugnisses bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Datum: 2021-02-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-regelt-einzelfallentscheidungen-bei-coronaschutzimpfungen;
Themen: Einzelfallentscheidungen # ?, Erstwohnsitz # ?, gewöhnlicher Aufenthaltsort # ?, zuständige Behörde # ?, Rahmen der Coronaschutzimpfung # ?, ärztliches Zeugnis # ?, gesondertes Impfangebot # ?, Antrag # ?, Coronaschutzimpfungen # ?, Vorerkrankungen # ?