1. +++ (SEM)

Nordrhein-Westfalen wird entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zum 11. Oktober 2021 die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen (nach § 56 Abs. 1 IfSG) für Menschen ohne Covid-19-Impfschutz auslaufen lassen.
Ausgenommen von dieser Regelung bleiben weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Wir haben es mit einer Pandemie der Ungeimpften zu tun.
Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass das Impfen ein sehr wirksamer Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist.

Datum: 2021-09-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-laesst-verdienstausfallentschaedigungen-fuer-ungeimpfte-bei;
Themen: Verdienstausfallentschädigungen # ?, Covid-19impfschutz # ?, Quarantänen # ?, gesundheitliche Gründe # ?, COVID-Impfstoffe # ?, Impfdurchbrüche # ?, Pandemie von Ungeimpfte # ?, Regelung # ?, Folgen der Entscheidung # ?, Unterstützung für Solidargemeinschaft # ?