1. +++ (SEM)
* Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter wurde von 2.400 auf 3.000 Euro jährlich angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich.
* Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.
Von diesen steuerlichen Regelungen profitieren auch ehrenamtliche Impfhelferinnen und -helfer.
Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren.
Wer zum Beispiel neben seinem Beruf Aufklärungsgespräche führt oder sich an Impfaktionen beteiligt, kann die Übungsleiterpauschale geltend machen.
Datum: 2021-12-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/steuererleichterungen-fuer-ehrenamtlich-taetige-frauen-und-maenner;
Themen: Ehrenamtspauschale
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