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Kommunen können Impfungen auch an Schulen ermöglichen
Kreise und kreisfreie Städte können ergänzend zur Impfmöglichkeit bei Kinder- und Jugendärzten ein Impfangebot für die Altersgruppe der 5 bis 11-Jährigen in Abstimmung mit den Schulen unterbreiten.
Wie schon bei der Impfung der 12 bis 17-Jährigen nach den Sommerferien liegt die Verantwortung für die Durchführung der Impfaktion bei den Kreisen, kreisfreien Städten und ihren Impfpartnern.
Impfangebote an oder in einzelnen Schulen können eingerichtet werden.
In diesem Fall ist das Einvernehmen mit dem Schulträger und der Schulleitung herzustellen und die Organisation mit den Schulen abzustimmen.
Datum: 2021-12-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schulen-setzen-unterstuetzung-der-impfkampagne-fort;
Themen: Impfpartner
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