1. +++ (SEM)
Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund.
Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.
Seitens des Landes wird den Betriebsärzten ermöglicht, ihr Impfstoffkontingent an ein Impfzentrum nach Wahl liefern zu lassen.
In Absprache zwischen Betriebsarzt und Impfzentrum können im Vorfeld Termine oder Zeitfenster für die Impfung der jeweiligen Betriebsangehörigen vereinbart werden, die sodann aus dem Impfstoffkontingent des Betriebsarztes im Impfzentrum geimpft werden.
Die Durchführung der Impfungen erfolgt in Kooperation zwischen den Impfzentren und den jeweiligen Betriebsärzten.
Datum: 2021-06-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aufhebung-der-priorisierung-am-7-juni-bis-mindestens-mitte-juni-nur-zweitimpfungen;
Themen: Impfzentren
# ?, Impfdosen
# ?, kassenärztliche Vereinigungen
# ?, Erstimpfungen
# ?, Impfstoffkontingent
# ?, pharmazeutischer Großhandel
# ?, Impforganisation
# ?, Jugendärzte
# ?, Zweitimpfungen
# ?, Kinderärzte
# ?
2. +++ (SEM)
Land liefert Impfzentren zusätzliche 130.000 Impfdosen der Firma BioNTech
26. März 2021 phb Impfen, Corona, Impstoff, Spritze (2021) Foto: Shutterstock.com / Aedka Studio
Das Land stellt den Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten in der kommenden Woche weitere 130.000 zusätzliche Impfdosen der Firma BionNTech für Erstimpfungen ergänzend zu dem bisher übermittelten Impfstoffkontingent zur Verfügung.
Dabei handelt es sich um mehr als eine Verdopplung der ursprünglich vorgesehenen Menge.
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Datum: 2021-03-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-liefert-impfzentren-zusaetzliche-130000-impfdosen-der-firma-biontech;
Themen: Impfzentren
# ?, Impfstoffkontingent
# ?, Erstimpfungen
# ?, kreisfreie Städte
# ?, Kreise
# ?, Zusatzkontingente
# ?, erhöhte Liefermengen
# ?, notwendige Beinfreiheit
# ?, verlässliche Lieferzusagen
# ?, zusätzliche Impfdose
# ?
3. +++ (IR)
Das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe (gemäß Coronavirusimpfverordnung) zu verwenden.
Das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, Impfstoffkontingente, die nicht vollständig genutzt werden können, für die Versorgung weiterer Personen aus dem Kreis der zweiten Prioritätsgruppe (gemäß Coronavirusimpfverordnung) zu verwenden.
Datum: 2021-03-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-mehr-tempo-durch-mehr-flexibilitaet-erlass-ermoeglicht;
Themen: vorhandene Impfkapazitäten
# ?, unbürokratische Vergabe
# ?, Vorerkrankungen
# ?, Personengruppe
# ?, Impfungen
# ?, freie Terminkapazitäten
# ?, impfberechtigte Personen
# ?, mögliche Buchungen
# ?, schriftliche Einladung
# ?, vorhandene Kontingentmengen
# ?