1. +++ (SEM)
* Maskenpflicht - auch in den Warteschlangen!
Minister Laumann: "In den kommenden Tagen müssen wir gemeinsam alles dafür tun, dass der Einzelhandel nicht zu einem zusätzlichen Infektionsbeschleuniger wird.
Der Handel verfügt über geeignete Infektionsschutzkonzepte hierzu - diese müssen aber diszipliniert eingehalten werden.
Daher sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich an die bekannten Infektionsschutzregeln zu halten und die Einkäufe so gut wie möglich zeitlich zu entzerren.
Vom Handel erwarte ich eine konsequente Beachtung vor allem der Vorgaben zur Zugangssteuerung.
Datum: 2020-12-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kontrolloffensive-zum-infektionsschutz-im-weihnachtsgeschaeft;
Themen: Zugangssteuerung
# ?, bevorstehende Weihnachtstage
# ?, bevorstehendes Wochenende
# ?, bundesweite Diskussion
# ?, erheblicher Kundendruck
# ?, Einhaltung
# ?, Einzelhandel
# ?, Vorgaben
# ?, örtliche Behörden
# ?, Pandemiebekämpfung
# ?
2. +++ (SEM)
Laumann: "Blut- und Blutplasmaspenden retten Leben.
Wir können darauf nicht verzichten.
Durch die an die Pandemielage angepassten Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte vor Ort wird zudem ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.
Daher unterstütze auch ich die DRK-Öffentlichkeitskampagne 'Gemeinsam Leben retten - NRW spendet Blut.
Mach mit!
Datum: 2020-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-spenden-sie-blut-auch-und-gerade-coronazeiten;
Themen: Pressebriefing
# ?, aktuelle Lage
# ?, Blutspendekampagne des Blutspendediensts
# ?, Maßnahmen der Landesregierung
# ?, Coronapandemie
# ?, Zusammenhang
# ?, DRK-Blutspendedienst
# ?, Transfusionsmedizin
# ?, Universitätsklinikum Köln
# ?, West
# ?
3. +++ (SEM)
"
Die Schulen und die Schulträger haben zusammen mit Experten sehr intensiv gut funktionierende und abgestimmte Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter verbessert.
Neben den Infektions- und Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die die Landesregierung umfangreich unterstützt hat, setzt die Landesregierung zur Absicherung des Präsenzunterrichts als weiteren zentralen Baustein auf die Testpflicht in Schulen.
Seit dem Frühjahr werden regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet.
Mit neuen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen konnten die Testverfahren in den Schulen in den letzten Wochen weiter ausdifferenziert und optimiert werden.
Datum: 2021-05-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-praesenzunterricht-bei-inzidenz-unter-100-ist-ein-wichtiges;
Themen: Wechselunterricht für Präsenzunterricht
# ?, geplanter Schulbetrieb
# ?, Schulen der Schulform
# ?, wichtiges Stück
# ?, Schulmail
# ?, Inzidenz
# ?, Testpflicht
# ?, kreisfreie Stadt
# ?, Normalität
# ?, Kinder
# ?
4. +++ (SEM)
An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet.
Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.
Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
Handel und Dienstleistungen
Datum: 2020-05-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerpraesident-armin-laschet-stellt-nordrhein-westfalen-plan-vor;
Themen: Nordrhein-westfalenplan
# ?, unterschiedliche Stufen
# ?, Anticoronamaßnahmen
# ?, einzelne Bereiche
# ?, Rahmen der Coronaviruspandemie
# ?, Infektionsgeschehen
# ?, Bundeskanzlerin
# ?, Wochen
# ?, Ministerpräsidenten
# ?, Tage
# ?
5. +++ (SEM)
* Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen anordnen.
Mit Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt vor Ort die "Gefährdungsstufe 2":
* Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
* Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
* An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober).
Datum: 2020-10-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-klaren-regelungen-bei-steigenden-infektionszahlen-verstaerkt-nordrhein;
Themen: klare Regelungen
# ?, steigende Infektionszahlen
# ?, Coronapandemie
# ?, Bund-Länder-Kreis
# ?, außerordentliche Kabinettsitzung
# ?, Beschlüsse
# ?, Pressebriefing
# ?, Landeskabinett
# ?, Anschluss
# ?, Ergebnisse
# ?
6. +++ (SEM)
Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen.
Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig.
Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen.
Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind.
Datum: 2020-06-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-fassung-der-corona-schutzverordnung-mit-weiteren-erleichterungen-gilt-ab;
Themen: Auflagen
# ?, flächenmäßige Zutrittsbegrenzung
# ?, Kontaktsport
# ?, Rückverfolgbarkeit
# ?, Teilnehmer
# ?, Erlebnisbäder
# ?, Gastronomieerleichterungen
# ?, Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Tauffeiern
# ?, nichtkontaktfreie Sportarten
# ?
7. +++ (SEM)
Ab 18. Mai dürfen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliche Beherbungsbetriebe auch für Touristen mit Wohnsitz in Deutschland wieder öffnen.
Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit vom Gesundheitsministerium für die Gastronomie festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai) soll auch die Öffnung von Thermen und Schwimmbädern, Spaßbädern und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder zulässig sein.
Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
7. Handel und Dienstleistungen
Datum: 2020-05-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-plan-tritt-kraft-stufenweise-oeffnung-der-anti-corona;
Themen: Schutzkonzepte
# ?, Vorsorgeeinrichtungen
# ?, Hotels
# ?, Zieldatum
# ?, Konzerthäuser
# ?, Kindertagesbetreuung
# ?, Gastronomie
# ?, Infektionsschutzstandards
# ?, Pensionen
# ?, Großveranstaltungen
# ?
8. +++ (SEM)
Deshalb haben wir den Austausch mit dem Amateursport gesucht und uns im Länderkreis für eine zügige, einheitliche Lösung zu bundesweiten Sportveranstaltungen eingesetzt.
Beides setzen wir heute in geltendes Recht um und schaffen damit ein weiteres Stück verantwortungsvolle Normalität.
Mit sicheren Infektionsschutzkonzepten und Grenzen bei der Kapazität können die Vereine ihre Sportstätten jetzt endlich wieder mit Leben füllen.
Dabei gilt: Hygienekonzepte, Schutzmaßnahmen und ein umsichtiges Vorgehen haben Priorität.
"
Datum: 2020-09-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-schutzverordnung-mehr-zuschauer-bei;
Themen: bundesweite Teamsportveranstaltungen
# ?, Amateursport
# ?, Bundesligaspiele
# ?, Zuschauerinnen
# ?, bundesweite Sportveranstaltungen
# ?, Coronaverordnungen
# ?, Probebetrieb
# ?, Austragungsort
# ?, Hygienekonzepte
# ?, Zulassung
# ?
9. +++ (SEM)
"
Die Regelungen für Weihnachtmärkte
Maßgeblich für das Gelingen von Weihnachtsmärkten in Coronazeiten ist ein gut durchdachtes Infektionsschutz-, Hygiene- und Zugangskonzept, das die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt.
Auf Weihnachtsmärkten sind zudem Stehtische mit fest zugewiesenen Stehplätzen zugelassen, wenn diese räumlich zu den Wegen und Straßen abgegrenzt sind.
Eine gleichlautende Regelung gilt ab sofort auch für die Gastronomie.
Datum: 2020-09-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-schutzverordnung-regelungen-fuer;
Themen: Neuerungen in Coronaschutzverordnung
# ?, Infektionsgeschehen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Pressebriefing
# ?, Weihnachtsmärkte
# ?, private Feierlichkeiten
# ?, private Feiern
# ?, Teilnehmerobergrenzen
# ?, örtliches Ordnungsamt
# ?, Regelungen
# ?, Infektionsschutzkonzepte
# ?
10. +++ (SEM)
* Wie bisher muss das Konzept zudem darlegen, wie der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und die besondere Infektionshygiene (durch angepasste Reinigungsintervalle, ausreichende Handdesinfektionsgelegenheiten, Informationstafeln zum infektionsschutzgerechten Verhalten usw.) gewährleistet werden.
* Neu ist auch: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen die Kommunen vor der Erteilung der Genehmigung das Einverständnis des Gesundheitsministeriums einholen.
Das bedeutet: Die lokalen Behörden zeigen dem Gesundheitsministerium die Veranstaltungen an, bei denen sie der Ansicht sind, dass das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept in Ordnung ist, so dass sie die Veranstaltung normalerweise genehmigen würden.
Das Gesundheitsministerium kann das Einverständnis verweigern, wenn die Durchführung einer solchen Veranstaltung im Hinblick auf die Teilnehmerzahl trotz eines von den örtlichen Behörden positiv geprüften Hygienekonzeptes aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung für das Infektionsgeschehen mit dem Ziel der Eingrenzung des Infektionsgeschehens nicht vereinbar ist.
Das Gesundheitsministerium kann eine bereits erteilte Genehmigung jederzeit widerrufen, wenn das Infektionsgeschehen durch steigende Infektionszahlen oder aus anderen Gründen eine Durchführung nicht mehr vertretbar erscheinen lässt.
Datum: 2020-08-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaschutzverordnung-einfuehrung-einer-lokalen;
Themen: lokale Coronabremse
# ?, klare Regeln
# ?, Einführung
# ?, Bund-Länder-Beschlüsse
# ?, Regelungen
# ?, Eindämmung
# ?, Pressebriefing
# ?, Maßnahmen
# ?, Download
# ?, Mundnasenbedeckung
# ?
11. +++ (SEM)
2. Kultureinrichtungen Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen.
Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien.
Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.
3. Sport Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.
In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig - auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen.
Datum: 2020-05-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-schritte-des-nordrhein-westfalen-plans-werden-umgesetzt-zielgerichtete;
Themen: Nordrhein-westfalenplan
# ?, Schritte des Nordrhein-westfalenplans
# ?, Freizeitsport
# ?, Breitensport
# ?, Hygieneschutzkonzept
# ?, Infektionsschutzkonzept
# ?, Wettbewerbe
# ?, Freie
# ?, Konzerthäuser
# ?, Kinos
# ?