1. +++ (SEM)
Es muss eine erwachsene Person im Übernachtungsraum sein (Standard) 2.
Mögliche Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein (Schlafsäcke müssen geordnet im Raum ausgelegt werden) 3. Taschenlampen (übliches Utensil bei Pyjama-Partys) müssen als "stromnetzunabhängige Lichtquellen" vorhanden sein 4.
Ein Informationsaushang ist für den Ernstfall im Gebäude anzubringen 5.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte die nahe gelegene Feuerwehr vorsorglich unterrichten, dass sich ausnahmsweise Personen in der Kindertageseinrichtung aufhalten, damit im Brandfall schnell, sicher und zielgerichtet vorgegangen werden kann.
Den Kommunen wird ein pragmatischer Umgang mit den Anforderungen empfohlen.
Datum: 2018-06-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-und-minister-stamp-pyjama-partys-sind-natuerlich-weiter;
Themen: Regeln des Brandschutzes
# ?, jeweilige Kommune
# ?, Übernachtungen
# ?, Brandschutz
# ?, Erlaubnis für Pyjamapartys
# ?, Informationsaushang
# ?, Rechtsauffassungen
# ?, einfache Regelungen
# ?, geplante Übernachtung
# ?, mögliche Fluchtwege
# ?
2. ++ (SEM)
+ Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.
+ Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten.
Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.
+ Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag):
Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.
Datum: 2020-03-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-pandemie-eindaemmung-soforthilfe;
Themen: Pandemieeindämmung
# ?, weitere Maßnahmen
# ?, touristische Zwecke
# ?, wichtige Angebote
# ?, Restaurants
# ?, Ziel von Maßnahmen
# ?, Übernachtungsangebote
# ?, umfangreiche Maßnahmen
# ?, Geschäfte
# ?, täglicher Bedarf
# ?
3. ++ (SEM)
Sie sind hier:
1. Startseite 2. NRW informieren 3. Pressemitteilungen 4. Kontrollbarometer stärkt Verbraucherschutz und gut arbeitende Betriebe
Minister Remmel: Kontrollbarometer stärkt Verbraucherschutz und gut arbeitende Betriebe
Minister Remmel: Kontrollbarometer stärkt Verbraucherschutz und gut arbeitende Betriebe
Verbraucherschutzminister informiert sich in Duisburg über die Umsetzung des neuen Qualitätssiegels - Hygiene-Ampel jetzt als Aushang
18. April 2017
Mit dem neuen Gesetz zur Einführung eines Kontrollbarometers für Lebensmittelbetriebe in NRW hat die Landesregierung ein Qualitätssiegel für mehr als 150.000 Firmen im Land eingeführt und stärkt damit den Verbraucherschutz.
Datum: 2017-04-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-kontrollbarometer-staerkt-verbraucherschutz-und-gut-arbeitende-0;
Themen: Ampelfarben
# ?, Aushang
# ?, Lebensmittelbetriebe in NRW
# ?, neues Qualitätssiegel
# ?, Pilotprojekt
# ?, Kundinnen
# ?, aktuelles Ergebnis
# ?, Internetveröffentlichung
# ?, Kontrollergebnis
# ?, Kundenkontakt von Betrieben
# ?