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Dafür soll die Clearingstelle Mittelstand in Einzelfällen auf Anforderung auch zu bereits bestehenden Rechtsvorschriften tätig werden können, wenn sie besonders relevant sind für den Mittelstand.
Außerdem soll sie mit einem eigenen Initiativrecht Verfahren zu bestehenden Landesgesetzen und -verordnungen selber anregen können.
Sabine Jahn, Geschäftsführerin der Clearingstelle Mittelstand: "Die Clearingstelle Mittelstand NRW ist im Jahre 2013 als bundesweit einmalige Institution an den Start gegangen.
Mit fast 100 durchgeführten Clearingverfahren stellt sie eine nicht mehr wegzudenkende Institution in Nordrhein-Westfalen dar.
Datum: 2020-09-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/clearingstelle-mittelstand-stellt-taetigkeitsbericht-vor;
Themen: Tätigkeitsbericht
# ?, Mittelstandsfreundlichkeit
# ?, Verordnungsvorhaben
# ?, Schlagkraft
# ?, Vorhaben
# ?, Arbeit der Clearingstelle
# ?, Beratungsauftrag
# ?, Initiativrecht
# ?, Wettbewerbshemmnisse
# ?, beständige Impulse
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