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Hierdurch soll die Anwesenheit von ausreichend pharmazeutischem Fachpersonal in allen Bereichen der jeweiligen Apotheke geprüft werden.
Die nordrhein-westfälischen Apothekerkammern entwickeln derzeit zudem ein Konzept zur Überprüfung der Warenein- und -ausgänge.
In den Schwerpunktapotheken, die Injektions- und Infusionsarzneimittel wie zum Beispiel Zytostatika herstellen, werden zusätzlich mindestens einmal jährlich unangemeldet Proben aus der laufenden Produktion gezogen und amtlich untersucht.
Soweit ein solcher Probenzug im Einzelfall nicht sachgerecht erscheint, können sogenannte "Rückläufer" gezogen werden.
Zudem werden grundsätzlich bei allen Apotheken ohne Schwerpunkt in der Regel alle drei Jahre angemeldete, vollständige Apothekenrevisionen vor Ort durchgeführt.

Datum: 2018-10-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsminister-laumann-zieht-weitere-konsequenzen-aus-bottroper;
Themen: Betroffene des Apothekerskandals # ?, Apothekenüberwachung # ?, erneutes Treffen # ?, Zytostatika # ?, Anlassunabhängige Überwachung # ?, Erkenntnisse eines Vorgutachtens # ?, Injektionsarzneimittel # ?, Kontrollfrequenz # ?, Probenzug # ?, Präventionsforschung # ?