1. +++ (SEM)

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Die Corona-Hilfe für Inklusionsbetriebe wird im Rahmen des Landesprogramms "Integration unternehmen!" als Billigkeitsleistung gewährt und in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe umgesetzt.
"Das ist eine gute Nachricht für die Inklusionsbetriebe in Westfalen-Lippe.
Behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen ihre Betriebe und die Betriebe brauchen Unterstützung.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL wird dafür sorgen, dass die Fördermittel schnell dort eingesetzt werden, wo sie nötig sind", bestätigt LWL-Direktor Matthias Löb die Notwendigkeit der Liquiditätshilfen.

Datum: 2020-08-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-hilfe-fuer-inklusionsbetriebe-des-landes-nordrhein-westfalen;
Themen: sozialer Auftrag # ?, wirtschaftliche Schwierigkeiten # ?, Betriebe # ?, Folgen der Coronapandemie # ?, Bewältigung # ?, Coronapandemie für Verfügung # ?, Inklusionsbetriebe in Westfalen-Lippe # ?, Richtlinie der Coronahilfe # ?, Zugang für Beschäftigung # ?, behinderte Arbeitnehmerinnen # ?

2. ++ (IR)

Die Arbeitsplätze können bei bestehenden oder neugegründeten Inklusionsbetrieben eingerichtet werden.
Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) informiert und begleitet bei der Gründung von neuen Inklusionsbetrieben.
Eine Übersicht der Inklusionsbetriebe im Rheinland findet sich unter www.lvr.de, eine Übersicht für Westfalen-Lippe unter www.lwl.org.

Datum: 2018-11-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-arbeitsplaetze-mitten-im-leben-fuer-mehr-als-1700-menschen-mit;
Themen: Jubiläumsveranstaltung # ?, Arbeitsplätze # ?, Start des Programms # ?, Spitzenplatz # ?, Landschaftsverbände # ?, Alemanniafanshops # ?, Biogärtnerei # ?, Bioverkauf # ?, Drehtechnik # ?, Eistheke für Großveranstaltungen # ?