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Inklusionspauschale und Belastungsausgleich
Auf der Grundlage des Inklusionsfördergesetzes stellt das Land den Kommunen auch im nächsten Jahr so wie in 2024 eine Inklusionspauschale in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit können sie das Gemeinsame Lernen an den Schulen durch zusätzliches nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Außerdem erhalten die Kommunen wie schon in 2024 einen Belastungsausgleich in Höhe von zehn Millionen Euro.

Datum: 2024-11-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-das-land-ist-ein-verlaesslicher-partner-der-kommunen;
Themen: Inklusionspauschale # ?, Rückkehr von G9 # ?, Inklusionsfördergesetz # ?, Gymnasien # ?, Belastungsausgleichsgesetz # ?, Partner von Kommunen # ?, Ausgleichszahlungen # ?, Grundlage des Inklusionsfördergesetzes # ?, Inklusionsmittel # ?, Schülerfahrtkosten # ?