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Darüber hinaus enthalte das Gesetz eine Fülle von Einzelregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unmittelbar verbessern: Etwa den Anspruch von gehörlosen Eltern auf Gebärdensprachdolmetscher bei Elternsprechtagen in Kita und Schule.
Oder die Sicherstellung von notwendigen Hilfen im Einzelfall wie Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbehinderungen bei Veranstaltungen, Wahlschablonen für blinde oder sehbehinderte Menschen zur Ausübung ihres Wahlrechts und die Stärkung des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Behinderungen durch Hilfen "aus einer Hand" bei den Landschaftsverbänden.
Mit dem Inklusionsgleichstellungsgesetz habe Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen übergreifenden rechtlichen Rahmen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft geschaffen.
"Und um die korrekte Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bei uns in NRW zu überwachen, richten wir beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eine unabhängige und überörtliche Monitoringstelle ein", sagte Schmeltzer.

Datum: 2016-06-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-ein-wichtiger-schritt-auf-dem-weg-die-inklusive-gesellschaft;
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