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Ministerin Gebauer: Land unterstützt die Kommunen verlässlich bei der Inklusion
Inklusionspauschale wird um 10 Millionen Euro erhöht
2. Februar 2022
Das Land unterstützt die Kommunen weiter verlässlich bei der Umsetzung der Inklusion.
Datum: 2022-02-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-land-unterstuetzt-die-kommunen-verlaesslich-bei-der-inklusion;
Themen: Belastungsausgleich
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# ?, Kommunen
# ?, bestmögliche Förderung
# ?, eingeführte Kriterien
# ?, gelebter Prozess
# ?, Schuljahr
# ?, jährlicher finanzielle Ausgleich
# ?, inklusionsbedingte Mehraufwendungen
# ?, wesentliche Belastungen
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2. +++ (SEM)
Im sogenannten Korb I (Investitionen) liegen die Ausgaben der Kommunen deutlich unter den Landeszahlungen, im Korb II (systemische Unterstützung) gibt es eine Punktlandung", erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 3. Juli 2014 das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen.
Danach unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion über die Dauer von fünf Jahren mit einem Belastungsausgleich für Sachausgaben in Höhe von jährlich 25 Millionen Euro und einer Inklusionspauschale für unterstützendes Personal in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich.
Insgesamt stellt das Land 175 Millionen Euro für die Kommunen bereit.
Der "Erste Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in Nordrhein-Westfalen" wurde vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung zusammen mit dem Bildungsforscher Klaus Klemm im Auftrag der Landesregierung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erstellt.
Datum: 2015-05-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-loehrmann-zuweisungen-des-landes-kommunen-auskoemmlich-0;
Themen: kommunale Aufwendungen
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3. +++ (SEM)
Der allergrößte Anteil davon entfällt auf bauliche Investitionen wie Rampen, Aufzüge und zusätzliche Räume in Schulen.
Der Belastungsausgleich im Schuljahr 2016/2017 beträgt 20 Millionen Euro.
Als weitere Leistung erhalten die Gemeinden und Kreise im laufenden Schuljahr 20 Millionen Euro als Inklusionspauschale.
Diese unterstützt die Schulen beim Einsatz von nicht lehrendem Personal.
Der Einsatz dieser "Helfenden Hände" (zum Beispiel von Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern, Erzieherinnen und Erziehern, Schulpsychologinnen und -psychologen, Zivildienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden) soll dazu beitragen, dem Kostenanstieg bei den bundesrechtlich (in den Sozialgesetzbüchern VIII und XII) geregelten Integrationshilfen zu begegnen.
Datum: 2017-01-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verfassungsbeschwerde-unzulaessig-ministerin-loehrmann-verfassungsgerichtshof-hat;
Themen: Verfassungsgerichtshof
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4. +++ (SEM)
Wesentliche Komponenten der Ergänzungsvorlage
Für zusätzliche Finanzierungsbedarfe in den Kindertageseinrichtungen u.a. aufgrund des erhöhten Personalaufwands infolge der Tariferhöhungen konnten 174,3 Mio. Euro bereitgestellt werden.
Für die Inklusionspauschale im Schulbereich sind weitere 67 Mio. Euro vorgesehen.
Zur Sicherung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen sind weitere 34 Mio. Euro und zur Erhöhung der Erstattung der Kosten der Zentralen Ausländerbehörden 5 Mio. Euro erforderlich geworden.
In diesem Zusammenhang werden vorübergehend auch 40 Planstellen für die "Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen" und 24 Planstellen für die "Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen" neu eingerichtet.
Datum: 2023-11-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-ergaenzungsvorlage-zum-haushaltsplanentwurf-2024-stabilitaet;
Themen: Haushaltsplanentwurf
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# ?, klare Prioritäten
# ?, Krankenhausplan
# ?, Schulbereich
# ?, Landeskabinett
# ?, Anstieg
# ?, Bodeninfrastruktur
# ?, Ergebnisse der Oktobersteuerschätzung
# ?, Frühjahrsprojektion
# ?
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77 Millionen Euro für die schulische Inklusion
Kabinett macht den Weg frei für erhöhte Inklusionspauschale
12. Dezember 2023 Bild mit Kindern beim Lernen Foto: panthermedia.net / P. Feketa
Das Land unterstützt die Kommunen weiter verlässlich bei der Umsetzung der Inklusion.
Datum: 2023-12-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/77-millionen-euro-fuer-die-schulische-inklusion;
Themen: schulische Inklusion
# ?, Belastungsausgleich
# ?, erfolgreiches gemeinsame Lernen
# ?, erhöhte Inklusionspauschale
# ?, gute inklusive Schulbildung
# ?, Evaluationsergebnisse
# ?, jährlicher finanzielle Ausgleich
# ?, inklusionsbedingte Mehraufwendungen
# ?, wesentliche Belastungen
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6. +++ (SEM)
Wir erfüllen unsere gesetzlichen Verpflichtungen, sodass wir gemeinsam mit den Schulträgern in unserem Land die Voraussetzungen für gute Bildung und faire Bildungschancen schaffen können.
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Inklusionspauschale und Belastungsausgleich
Auf der Grundlage des Inklusionsfördergesetzes stellt das Land den Kommunen auch im nächsten Jahr so wie in 2024 eine Inklusionspauschale in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit können sie das Gemeinsame Lernen an den Schulen durch zusätzliches nicht-lehrenden Personals unterstützen.
Datum: 2024-11-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-feller-das-land-ist-ein-verlaesslicher-partner-der-kommunen;
Themen: Inklusionspauschale
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# ?, Inklusionsfördergesetz
# ?, Gymnasien
# ?, Belastungsausgleichsgesetz
# ?, Partner von Kommunen
# ?, Ausgleichszahlungen
# ?, Grundlage des Inklusionsfördergesetzes
# ?, Inklusionsmittel
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