1. +++ (SEM)
31. Januar 2014 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Nordrhein-Westfalen führt ab sofort eine systematische Förderung von Migrantenorganisationen ein und stellt dafür 1,2 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
"Wir erkennen die Integrationsleistung an, die diese Vereine im ganzen Land leisten und wollen helfen, deren Arbeit weiter zu qualifizieren", sagte Thorsten, Klute Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales anlässlich des Inkrafttretens einer entsprechenden Richtlinie.
Nordrhein-Westfalen legt mit der Festschreibung der Landesförderung von Migrantenorganisationen als erstes Flächenland in Deutschland auch ein umfassendes Konzept zur Unterstützung der Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten vor.
Möglich ist sowohl eine Anschubförderung für den Aufbau neuer Migrantenselbstorganisationen, als auch die Durchführung mehrjähriger Einzelprojekte bei bestehenden Vereinen, beispielsweise Projekte zur Verbesserung der Bildungskompetenzen von Eltern und Kindern oder zum besseren Zusammenleben im Stadtteil oder aber Projekte zur Bekämpfung von Rassismus.
Datum: 2014-01-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-staerkt-willkommens-und-anerkennungskultur-nrw-staatssekretaer;
Themen: Migrantenorganisationen
# ?, Anerkennungskultur
# ?, Inkrafttreten einer Richtlinie
# ?, Unterstützung für Selbstorganisationen
# ?, Vernetzungsprojekte
# ?, bestehende Vereine
# ?, Willkommenskultur
# ?, Anschubförderung
# ?, Bildungskompetenzen
# ?, neue Migrantenselbstorganisationen
# ?
2. +++ (SEM)
Dazu wird die aktuell gültige EU-Richtlinie 2008/50/EG derzeit überarbeitet.
Unter anderem ist vorgesehen, dass bis zum Jahr 2030 deutlich niedrigere Grenzwerte als bislang eingehalten werden sollen und dass die durchschnittliche Exposition der Bevölkerung mit den Schadstoffen NO2 und PM2,5 deutlich gesenkt werden muss.
Am 24. April 2024 hat das EU-Parlament für die neuen Obergrenzen für Luftschadstoffe gestimmt, für ein Inkrafttreten der Richtlinie ist noch eine Zustimmung des Rates der EU-Staaten erforderlich.
Prognosen des LANUV zeigen, dass in Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der angestrebten Ziele auch bei Fortführung der ambitionierten Luftreinhaltemaßnahmen eine große Herausforderung sein wird.
Es ist abzusehen, dass weitere Luftreinhaltemaßnahmen notwendig sein werden, um alle vorgeschlagenen Ziele einzuhalten.
Datum: 2024-05-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/umweltministerium-legt-luftqualitaetsbilanz-2023-fuer-nordrhein-westfalen-vor;
Themen: Kubikmeter
# ?, Schadstoffbelastung der Luft
# ?, Stickstoffdioxid
# ?, Luftqualitätsbilanz
# ?, Feinstaub
# ?, Arsen
# ?, mittlere Jahresbelastung
# ?, letzte Jahre
# ?, Probenahmestellen
# ?, Ozon
# ?
3. +++ (SEM)
Felder und Wälder waren überschwemmt, Dämme an Fischteichen sind gebrochen.
Diese Schäden können jetzt ersetzt werden, in der Regel werden mindestens 80 Prozent der Schadensumme übernommen, teils bis zu 100 Prozent.
"Wir streben an, dass bereits Ende dieser Woche, mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie, Anträge eingereicht werden können.
Die Antragsverfahren werden möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung", betonte Heinen-Esser.
Beim Wiederaufbau sei es erforderlich, den präventiven Hochwasserschutz mitzudenken, in Teilen neu zu definieren.
Datum: 2021-09-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/die-wiederaufbauhilfe-fuer-betroffene-der-hochwasserkatastrophe-im-juli-2021;
Themen: Aufbaufonds
# ?, Aufbauhilfen
# ?, Privathaushalte
# ?, Wohnungswirtschaft
# ?, Regionen der Starkregenkatastrophe
# ?, Aufbauhilfegesetz
# ?, Betroffene der Hochwasserkatastrophe
# ?, Einkommenseinbußen
# ?, Onlineförderportal
# ?, Schadensereignis
# ?
4. +++ (SEM)
Im Rahmen des zweiten Ausstattungsprogramms aus Landes- und aus REACT-EU-Mitteln wird die Anschaffung mobiler Endgeräte wie Laptops und Tablets mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert.
Ein Eigenanteil durch die Schulträger ist nicht zu erbringen.
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinien gilt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 18. März 2021.
Damit können alle durch Schulträger getätigten Beschaffungen für die berücksichtigten Schulen ab diesem Zeitpunkt gefördert werden.
Die Mittel für die Förderprogramme aus Land und EU können von den Schulträgern bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden.
Datum: 2021-10-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-land-und-eu-unterstuetzen-schultraeger-mit-184-millionen-euro;
Themen: Schulträger
# ?, Kulturtechniken
# ?, digitale Media
# ?, digitale Kompetenzen
# ?, Digitalisierung
# ?, Aufholjagd der Landesregierung
# ?, Handlungsfeld einer Digitalstrategie
# ?, Inkrafttreten von Förderrichtlinien
# ?, Personalentwicklungsaufgabe
# ?, berücksichtigte Schulen
# ?
5. +++ (SEM)
Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Lehrkräften für die Dauer ihres Dienstes zur Verfügung gestellt.
Die Mittel aus dem Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen.
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020.
Das heißt, auch Anschaffungen, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen getätigt wurden, sind förderberechtigt, sofern sie bereitgestellt wurden, um Lehrkräften die Aufgabenerledigung für dienstliche Zwecke im Zusammenhang mit Unterricht und anderen dienstlichen Tätigkeiten zu ermöglichen.
Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://digitalpakt-nrw.de
Datum: 2020-07-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-mit-der-ausstattung-unserer-lehrkraefte-machen-wir-einen-grossen;
Themen: digitale Endgeräte
# ?, Lehrkräfte
# ?, Förderrichtlinie
# ?, Ersatzschulen
# ?, Zukunft von Schulen
# ?, Abruf von Mitteln
# ?, großer Schritt
# ?, Mittel
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, 2 Förderrichtlinien
# ?
6. +++ (SEM)
Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent.
Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.
Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020.
Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen ("Lockdown") vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden.
Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen.
Datum: 2020-07-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-sorgen-fuer-eine-schnelle-und-unbuerokratische-ausstattung;
Themen: Schulträger
# ?, Schülerinnen
# ?, schnelle unbürokratische Ausstattung
# ?, digitale Endgeräte
# ?, digitales Lernen
# ?, mobile Endgeräte
# ?, Rahmen des Sofortausstattungsprogramms
# ?, Rahmen einer Zusatzvereinbarung
# ?, Ziel der Versorgung
# ?, finanzielle Verhältnisse
# ?
7. +++ (SEM)
Die Landesregierung stellt für das Förderprogramm im Zeitraum von 2025 bis 2026 den Trägern von Kindertageseinrichtungen für die Bereitstellung von bis zu 900 Ausbildungsplätzen insgesamt rund elf Millionen Euro zur Verfügung.
Die praxisintegrierte Ausbildung wird ab dem ersten Tag vergütet.
Förderanträge können ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab Freitag, 13. Juni, bis Donnerstag, 31. Juli 2025, über die Plattform Förderung.
NRW gestellt werden.
Familienministerin Josefine Paul: "Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger stellen eine wichtige und unverzichtbare Säule der pädagogischen Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen dar.
Datum: 2025-06-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-erfolgreiche-foerderung-der-praxisintegrierten;
Themen: praxisintegrierte Ausbildung
# ?, Kinderpflegerinnen
# ?, Zukunftsperspektiven
# ?, gute Bildung
# ?, Grundstein
# ?, Personalgewinnung für Kindertagesbetreuung
# ?, herausfordernde Haushaltslage
# ?, sogenannte Ergänzungskräfte
# ?, Kindertageseinrichtungen
# ?, Weiterförderung
# ?
8. ++ (IR)
Es ist ein Erfolg, dass wir wenige Wochen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie bereits den ersten Bescheid übergeben können.
Datum: 2019-12-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/digitalpakt-schule-erster-foerderbescheid-nordrhein-westfalen-geht-die-stadt;
Themen: Digitalpakt
# ?, einheitliche Serverumgebung
# ?, zeitgemäßer Unterricht
# ?, Förderanträge
# ?, Beamer
# ?, Chancen des Digitalpakts
# ?, IT-Infrastruktur einer Schule
# ?, Rat von Höxter
# ?, WLAN-Abdeckung
# ?, digitale Lernmethoden
# ?
9. ++ (IR)
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat nun die Rahmenbedingungen für die Umsetzung geschaffen: Mit dem Inkrafttreten einer erweiterten Richtlinie können ab sofort alle Personen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben, eine einmalige Zahlung beantragen.
Datum: 2023-01-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bottroper-apothekerskandal-nordrhein-westfalen-erweitert-den-kreis-der;
Themen: Apotheker von Alte
# ?, Kreis von Anspruchsberechtigte
# ?, abrufbares Formular
# ?, nordrhein-westfälischer Landtag
# ?, Lebenspartnerinnen
# ?, Verstöße des Apothekers
# ?, Unterstützungsleistung
# ?, einmalige Zahlung
# ?, verstorbene Betroffene
# ?, Apothekerskandal
# ?