Treffer: 1 Antwortzeit: 1,31 s Suchanfrage: Insolvenzgefahrneue Suche
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Im unternehmerischen Bereich erleiden die Sportvereine mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebes seit dem 16.März 2020 massive Einnahmeverluste.
Dem stehen in vielen Vereinen Fixkosten gegenüber wie zum Beispiel Mieten oder Personalkosten.
Da die Vereine als gemeinnützige Organisationen nur in begrenztem Umfang Rücklagen bilden dürfen, können sie sehr schnell in Zahlungsschwierigkeiten und damit in Insolvenzgefahr geraten.
Darüber hinaus besteht für Vereine, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Das Kurzarbeitergeld kann wirkungsvoll dazu beitragen, voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen vor Entlassung und Arbeitslosigkeit zu schützen und die Personalkosten der Vereine zu senken.