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Bei den Treffen mit den Belegenheitskommunen werden aktuelle Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorgehen besprochen.
Das Ministerium unterstützt die Kommunen zudem dabei, die Instrumente des Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung wirksam einzusetzen.
Die Kommunen haben beispielsweise die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ auffallende Wohnungsunternehmen zu erlassen.
Diese Anordnungen können unter anderem auch mit Zwangsgeldern verbunden werden.
Wird das Unternehmen nicht tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von Ersatzvornahmen anordnen und anstelle des Wohnungsunternehmens handeln.

Datum: 2023-06-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-landesweite-kontrollaktion-gegen-miet-missstaende;
Themen: landesweite Kontrollaktion # ?, Miet-Mißstände # ?, örtliche Behörden # ?, Wohnraumstärkungsgesetz # ?, Wohnungsunternehmen # ?, Mieterinnen # ?, Ersatzunterbringung # ?, Ersatzvornahmen # ?, Instandsetzungsanordnungen # ?, UN-Bewohnbarkeit # ?