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Nach der geltenden Rechtslage müssen beispielsweise bestimmte Diensteanbieter wie Kabelnetzbetreiber andere Auflagen erfüllen als Anbieter von Plattformen im offenen Internet.
Zudem sollen im Rahmen der Überarbeitung der Gesetzgebung Zugang und Auffindbarkeit von Angeboten gewährleistet sein.
Im Sommer hat die Arbeitsgruppe Plattformregulierung eine Anhörung mit betroffenen Marktteilnehmern und unter Einbindung der Landesmedienanstalten sowie des Instituts für Rundfunktechnik durchgeführt.
Eingegangene schriftliche Stellungnahmen und Beiträge sind auf der Internetseite www.mbem.nrw/medien/konsultation abrufbar.
Die Ergebnisse der Anhörung werden derzeit ausgewertet.

Datum: 2015-09-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-leitet-die-laender-arbeitsgruppe-plattformregulierung-stellungnahmen-im;
Themen: Plattformregulierung # ?, Kartellrecht # ?, konvergente Medienordnung # ?, Bund-Länder-Kommission # ?, Kabelnetzbetreiber # ?, Jugendschutz # ?, Stellungnahmen # ?, Ergebnisse der Anhörung # ?, Institut für Rundfunktechnik # ?, Länder-Arbeitsgruppe # ?