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Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, findet die gute Arbeit der Schlichtungsstelle bestätigt: "Die jetzt ausgesprochene Verlängerung der Finanzierung ist sowohl Vertrauensbeweis als auch Ansporn für uns, den eingeschlagenen Weg fortzuführen.
Eine Streitschlichtung, die die Interessen der Ratsuchenden angemessen berücksichtigt, hilft nicht nur den Kunden, sondern liegt auch im Interesse der Verkehrsunternehmen.
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Fahrgäste können sich mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle wenden, wenn ihr Beschwerdeanliegen zuvor beim zuständigen Verkehrsunternehmen erfolglos geblieben ist.

Datum: 2012-12-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/schlichtungsstelle-nahverkehr-nrw-bis-2017-gesichert;
Themen: Verbraucherzentrale # ?, gemeinsame Fortführung # ?, Fahrgäste # ?, NRW-Landesregierung # ?, Akzeptanz des Verfahrens # ?, Beschwerdeanliegen # ?, Interesse von Verkehrsunternehmen # ?, Nahverkehr in NRW # ?, Rheinbahnchef # ?, Schritt für Kundenzufriedenheit # ?