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Vorgesehen ist, dass die Kommunen auch in 2019 für Integrationsmaßnahmen Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes 100 Millionen Euro erhalten.
Mit den übrigen Mitteln aus der Integrationspauschale des Bundes sollen Mehrbedarfe gedeckt werden, die unter anderem im Zusammenhang mit der Ist-Kosten-Erhebung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAg) oder der Umsetzung des Stufenplans Asyl stehen.
"Diese Mittel werden die Kommunen unmittelbar wie auch mittelbar entlasten", betonte Minister Stamp.
Die Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes im Hinblick auf die Zuweisung der 100 Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen in 2018 ist zudem am 25. Oktober 2018 in Kraft getreten.

Datum: 2018-10-31; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fluechtlingsminister-stamp-landesregierung-entlastet-die-kommunen-und-staerkt-die;
Themen: Integrationsmaßnahmen # ?, Integrationspauschale # ?, Verbindlichkeit # ?, Asyl des Stufenplans # ?, Istkostenerhebung # ?, Mehrbedarfe # ?, flüchtlingsbedingte Herausforderungen # ?, integrationsbedingte Herausforderungen # ?, wichtige Integrationsarbeit # ?, Verlässlichkeit # ?