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Um dauerhaft eine menschenwürdige Unterbringung der Gefangenen zu gewährleisten, ist deshalb ein Neubau an anderer Stelle unabweisbar.
Die Belegungsfähigkeit des Neubaus soll 640 Plätze betragen, die sämtlich Zwecken des geschlossenen Vollzuges (Untersuchungs- und Strafhaft) dienen.
Zudem soll neben dem JVA-Neubau eine Jugendarrestanstalt mit rund 60 Plätzen errichtet werden.
Justizminister Kutschaty erklärte dazu: "Die Justizvollzugsanstalt Münster ist die älteste Anstalt in Nordrhein-Westfalen.
Die Entscheidung für einen Neubau ist eine für den modernen Behandlungsvollzug.

Datum: 2012-08-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-entscheidung-fuer-einen-neubau-der-justizvollzugsanstalt;
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