Treffer: 1 Antwortzeit: 0,74 s Suchanfrage: Jugendarbeitsschutzuntersuchungneue Suche Unbekannt: Jugendarbeitsschutzuntersuchung.
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Der Arzt oder die Ärztin kann sich die Vergütung der Untersuchung über das vorhandene digitale Praxisverwaltungssystem (PVS) von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Nordrhein-Westfalen auszahlen lassen, bevor diese sich die Untersuchungskosten direkt vom Land NRW erstatten lässt.
Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Seite der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen:
Jugendarbeitsschutzuntersuchung |
KV Nordrhein
Jugendarbeitsschutzgesetz - Untersuchungen |