1. +++ (SEM)

Der Arzt oder die Ärztin kann sich die Vergütung der Untersuchung über das vorhandene digitale Praxisverwaltungssystem (PVS) von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in Nordrhein-Westfalen auszahlen lassen, bevor diese sich die Untersuchungskosten direkt vom Land NRW erstatten lässt.
Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Seite der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen:
Jugendarbeitsschutzuntersuchung |
KV Nordrhein
Jugendarbeitsschutzgesetz - Untersuchungen |

Datum: 2023-10-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/entbuerokratisierung-beim-start-den-job-landesregierung-erleichtert-den-zugang-zu;
Themen: ärztliche Untersuchungen # ?, Jugendliche # ?, Jugendarbeitsschutzgesetz # ?, Ausgabe # ?, Eintritt # ?, Arzt # ?, Jugendarbeitsschutzuntersuchung # ?, Untersuchungskosten # ?, ausgefüllte Bescheinigung # ?, junge Beschäftigte # ?