1. +++ (SEM)
"Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung leistet so auch einen Beitrag dazu, Fachkräfte im Bäckerhandwerk zu halten und neue Fachkräfte zu finden", so Minister Laumann weiter: "Sie garantiert gute Arbeitsbedingungen für gut ausgebildete Fachkräfte."
Der Tarifvertrag wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.
In dem Manteltarifvertrag sind unter anderem die Kündigungsfristen, der Urlaub je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 28 und 36 Werktagen, Sonderurlaub, Mehrarbeits- und Feiertagszuschläge, das zusätzliche Urlaubsgeld je nach Betriebszugehörigkeit sowie das Weihnachtsgeld geregelt.
Diese Regelungen gelten nun für alle Beschäftigten des Bäckerhandwerks im Land.
Datum: 2018-09-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-erklaert-tarifvertrag-im-baeckerhandwerk-fuer-allgemeinverbindlich;
Themen: Manteltarifvertrag
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# ?, Mehrarbeitszuschläge
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# ?, Allgemeinverbindlichkeitserklärung
# ?, einheitliche Wettbewerbsbedingungen
# ?, zusätzliches Urlaubsgeld
# ?
2. +++ (SEM)
Beispiel Kündigung: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
Der Betriebs- oder Personalrat muss beteiligt werden.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist nach der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt, beträgt aber mindestens vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Wer gegen die Wirksamkeit einer Kündigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Diese und weitere hilfreiche Informationen finden sich in dem Flyer "Faire Arbeit - Arbeitnehmerrechte im Überblick".
Datum: 2017-01-04;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schmeltzer-nur-wer-seine-rechte-kennt-kann-sie-einfordern;
Themen: Lohnfortzahlung
# ?, Arbeitsunfähigkeit
# ?, andere Arbeitnehmerrechte
# ?, bezahlter Urlaub
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# ?, Urlaubsanspruch
# ?, Beispiel
# ?, Kündigungsschutzklage
# ?, Wirksamkeit einer Kündigung
# ?, andere Informationen
# ?
3. +++ (SEM)
Ministerin Gorißen: "Es ist völlig an der Realität vorbei gedacht, dass jemand, der arbeitet, an fünf Tagen jeweils sechs Messungen mit vorgeschriebenen Zeitabständen und unter besonderen Bedingungen, wie einem festen Ort im Freien, vornehmen soll."
Hintergrund
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2021 wurde Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht eingeräumt, das vertraglich vereinbarte Entgelt für ihren Internetzugang zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung.
Verbraucher haben den Nachweis durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder zertifizierten Überwachungsmechanismus zu erbringen.
Datum: 2026-06-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verbraucherschutzministerkonferenz-2026-nordrhein-westfalen-staerkt;
Themen: Fakeshops
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# ?
4. ++ (IR)
In dem Manteltarifvertrag sind unter anderem die Kündigungsfristen, der Urlaub je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 28 und 36 Werktagen, Sonderurlaub, Mehrarbeits- und Feiertagszuschläge, das zusätzliche Urlaubsgeld zwischen 140 und 420 Euro je nach Betriebszugehörigkeit sowie das Weihnachtsgeld (je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 210 und 550 Euro) geregelt.
Datum: 2012-11-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-erklaert-tarifvertrag-fuer-baeckerhandwerk-fuer;
Themen: einheitliche Wettbewerbsbedingungen
# ?, neuer Tarifvertrag
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