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Das Förderprogramm richtet sich an Vereine, gemeinnützige Organisationen und Initiativen, die mit ihren Veranstaltungen Begegnungen schaffen und das kulturelle Leben vor Ort bereichern.
Die Kultur-Schecks können für ein breites Spektrum kultureller Veranstaltungen eingesetzt werden - darunter Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen, Festivals oder mobile Kulturangebote.
Die Förderung kann beispielsweise für Künstlerhonorare, Technik, Raummieten, Organisation oder Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.
Der Antrag wird erst nach Durchführung der Veranstaltung gestellt.
Die Antragstellung erfolgt digital und mit geringem Verwaltungsaufwand.

Datum: 2026-06-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/unbuerokratisch-schnell-effektiv-jetzt-antraege-fuer-kultur-schecks-stellen;
Themen: Kulturschecks # ?, gemeinnützige Veranstalter # ?, ländlicher Raum # ?, Anträge # ?, Bezirksregierung # ?, Künstlerhonorare # ?, Seniorengruppe eines Dritte # ?, umfangreiche FAQ # ?, Antragstellung # ?, Dorffest # ?