1. +++ (SEM)
Die zweijährige Übergangsregelung zum Verkauf alter Lagerbestände ist abgelaufen.
Die CLP-Verordnung dient dazu, den Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zu verbessern.
Gefahrenpiktogramme und Sicherheitshinweise auf den Verpackungen müssen den neuen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen.
Die alten Gefahrensymbole mit einem orangefarbenen Quadrat im Hintergrund sind durch ein rautenförmiges Piktogramm mit rotem Rahmen ersetzt.
Im Vergleich zu vorher sind die Gefahrenangaben umfassender.
Datum: 2018-01-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-verstoesse-gegen-kennzeichnungspflichten-nicht-hinnehmen;
Themen: Chemikaliensicherheit
# ?, Verkaufsregale
# ?, verbotene Produkte
# ?, chemische Produkte
# ?, große Mengen
# ?, Behörden
# ?, Verstöße
# ?, Autozubehör
# ?, Ergebnisse des Überwachungsprojekts
# ?, Gefahrenpiktogramme
# ?
2. +++ (SEM)
Am 1. September 2012 hatten die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Kommunen das Verbraucherportal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de auf der Grundlage eines neuen Bundesgesetzes gestartet, durch das Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittelkontrollen informiert wurden.
Dieses neue Bundesgesetz verpflichtete die Kommunen und die Länder zur Veröffentlichung solcher Verstöße.
Auf dem Internet-Portal werden seit September Datensätze veröffentlicht, wenn Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden.
Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Kennzeichnungs- und Hygieneverstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren auf dem Portal, um welche Lebensmittel es sich handelt und wer sie in Verkehr gebracht hat.
Datum: 2013-04-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-bundesministerin-aigner-muss-fuer-verfassungskonformes-bundesgesetz;
Themen: deutsche Gerichte
# ?, Bundesministerin
# ?, Lebensgesetzbuch
# ?, Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen
# ?, Verbraucherschutzministerkonferenz des Mais
# ?, zügige Nachbesserung
# ?, Veröffentlichung
# ?, Oberverwaltungsgericht des Lands
# ?, Senat des Oberverwaltungsgerichts
# ?, schnelle Nachbesserung
# ?
3. +++ (SEM)
Am 1. September 2012 hatten die Landesregierung und die Kommunen in NRW das Verbraucherportal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de auf der Grundlage eines neuen Bundesgesetzes gestartet, um Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittelkontrollen zu informieren.
Dieses neue Bundesgesetz verpflichtete die Kommunen und die Länder zur Veröffentlichung solcher Verstöße.
Auf dem Internet-Portal ("Bußgeld-Portal") wurden seit September Datensätze veröffentlicht, wenn Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden.
Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Kennzeichnungs- und Hygieneverstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher erfuhren auf dem Portal, um welche Lebensmittel es sich handelt und wer sie in Verkehr gebracht hat.
Datum: 2013-05-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-ministerin-ilse-aigner-muss-schnelle-gesetzesreform-vorlegen-und;
Themen: Bußgeldportale
# ?, Hygienesünder
# ?, Hygieneverstöße
# ?, Verbraucherinnen
# ?, Bauchlandung
# ?, Verwaltungsgerichte eines Bundeslands
# ?, verfassungswidriges Bundesgesetz
# ?, Veröffentlichung
# ?, Lebensmitteltransparenz
# ?, schnelle Nachbesserung
# ?
4. +++ (SEM)
Die Landesregierung und die Kommunen stärken die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Zusammen mit Vertretern des Landkreistages und des Städtetages hat NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel am heutigen Montag (3.9.) eine neue Transparenzoffensive gestartet, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittelkontrollen informiert werden.
So werden künftig auf dem Internet-Portal www.lebensmitteltransparenz.nrw.de Datensätze veröffentlicht, wenn entsprechende Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden.
Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren im Internet-Portal, um welche Lebensmittel es sich handelt und wer sie in Verkehr gebracht hat.
Datum: 2012-09-03;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-nrw-staerkt-die-stellung-von-verbraucherinnen-und-verbrauchern-land;
Themen: Verbraucherinnen
# ?, neue Transparenzoffensive
# ?, landesweite Lebensmittelkontrollen
# ?, Landkreistag
# ?, Städtetag
# ?, Stellung
# ?, Hygienevorschriften
# ?, Internetportal
# ?, sichere Lebensmittel
# ?, Vertreter
# ?
5. +++ (SEM)
Inzwischen sind andere Bundesländer dem Beispiel Nordrhein-Westfalens gefolgt.
Derzeit umfasst das Portal nach sechs Monaten 36 Einträge, davon 9 Meldungen nach Überschreitungen von Grenzwerten wie Dioxin oder Quecksilber.
Auf dem Internet-Portal werden seit September Datensätze veröffentlicht, wenn Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden.
Voraussetzung für die Veröffentlichung ist, dass die Verstöße mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren im Internet-Portal, um welche Lebensmittel es sich handelt und wer sie in Verkehr gebracht hat.
Datum: 2013-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-verbraucherinnen-und-verbraucher-haben-ein-recht-auf-gute-und;
Themen: Verbraucherinnen
# ?, sichere Lebensmittel
# ?, neues Verbraucherportal
# ?, Lebensmitteltransparenz
# ?, Legehennen
# ?, Großbäckereien
# ?, Portal
# ?, landesweite Lebensmittelkontrollen
# ?, Transparenz
# ?, Restaurant
# ?
6. +++ (SEM)
NRW stärkt den Verbraucherschutz
Die Landesregierung setzt sich seit der Regierungsübernahme für eine Stärkung der Verbraucherrechte ein und setzt dabei auf Transparenz.
Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, ob Hygiene- und Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden und Produkte den Anforderungen entsprechen.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung leistet dabei einen wichtigen Beitrag.
"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sicher sein können, dass ihre Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich, hygienisch einwandfrei und richtig gekennzeichnet sind.
Datum: 2014-09-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-verbraucherinnen-und-verbraucher-muessen-auf-sichere-lebensmittel;
Themen: Verbraucherinnen
# ?, Bedarfsgegenständeüberwachung
# ?, Beanstandungen
# ?, Kennzeichnungsvorschriften
# ?, sichere Lebensmittel
# ?, Körperkontakt
# ?, Lebensmittelkontakt
# ?, amtliche Betriebskontrollen
# ?, leichte Verbesserung
# ?, Lebensmittelkontrolleurinnen
# ?
7. +++ (SEM)
Andere Länder wie Dänemark haben die Zahlen deutlich verbessern können", mahnte der Minister an.
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2015 2015 wurden insgesamt 85.577 Lebensmittelproben untersucht, insgesamt 9.216 Proben erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen.
Wie in den Vorjahren gab es die häufigsten Beanstandungsgründe bei Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften.
An zweiter Stelle stehen sogenannte Irreführungs-Tatbestände, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher durch Angaben auf der Verpackung oder durch die Zusammensetzung der Lebensmittel getäuscht wurden.
Bei Milchprodukten waren 114 von 382 (30 Prozent) der beanstandeten Proben wegen mikrobiologischer Verunreinigungen nicht zum Verzehr geeignet.
Datum: 2016-04-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-verbraucherinnen-und-verbraucher-muessen-auf-sichere-lebensmittel-0;
Themen: Bedarfsgegenständeüberwachung
# ?, Beanstandungen
# ?, Verbraucherinnen
# ?, amtliche Lebensmittelüberwachung
# ?, Nährstoffkonzentrate
# ?, Lebensmittelbetriebe
# ?, Beanstandungsquoten
# ?, Gastronomiebetriebe
# ?, Modellversuch
# ?, Proben
# ?
8. +++ (SEM)
Für Nachlässigkeit und Schmuddel darf es keinen Freibrief geben", erklärte Minister Johannes Remmel.
2012 wurden bei Kontrollen insgesamt rund 95.300 Proben entnommen.
Hauptbeanstandungsgründe waren dabei meistens sogenannte Irreführungstatbestände und Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften der Waren und Lebensmittel.
Hohe Beanstandungszahlen und Mängel gab es unter anderem in den Warengruppen "Nahrungsergänzungsmittel" mit 25,7 Prozent und "Konfitüren und Gelees" mit 21 Prozent beanstandeter Proben.
Bei den "diätetischen Lebensmittel" entsprachen 17,6 Prozent der entnommenen Proben nicht den Vorschriften und auch bei den "Spirituosen" erfüllten 18,8 Prozent der untersuchten Proben nicht die Anforderungen.
Datum: 2013-10-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerium-veroeffentlicht-bilanz-der-lebensmittelueberwachung-2012-rund-elf;
Themen: Proben
# ?, amtliche Kontrollen
# ?, Verbraucherinnen
# ?, Bilanz der Lebensmittelüberwachung
# ?, Lebensmittelkontrollen in NRW
# ?, kosmetische Produkte
# ?, Bedarfsgegenständeüberwachung
# ?, Tabakerzeugnisse
# ?, Waren
# ?, Wein
# ?
9. +++ (SEM)
"
Seit September 2012 werden Verbraucherinnen und Verbraucher über Ergebnisse der landesweiten Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen auf Grundlage des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches informiert.
Auf der Internetseite www.lebensmitteltransparenz.nrw.de veröffentlichen die kommunalen Behörden, wenn Grenzwerte von unerwünschten Stoffen bei Lebensmitteln und Futtermitteln überschritten oder wenn gravierende Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften festgestellt wurden.
Der Mindener Futtermittelhersteller, in dessen Futtermitteln durch Untersuchungen amtlicher Labore in Nordrhein-Westfalen PCB-Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt wurden, hatte versucht, eine entsprechende Veröffentlichung im Vorfeld zu verhindern.
Seine Argumente, die Futtermittel seien bereits im Juli 2012 hergestellt worden und das Untersuchungsergebnis hätte durch ein weiteres Labor bestätigt werden müssen, wies das Gericht zurück.
Datum: 2013-01-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verwaltungsgericht-staerkt-transparenz-bei-verstoessen-gegen-lebensmittelrecht;
Themen: Eilantrag
# ?, Transparenzoffensive
# ?, Gerichtsentscheidung
# ?, Lebensmittelrecht
# ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
# ?, Veröffentlichung
# ?, Untersuchungsergebnisse
# ?, Verbraucherinnen
# ?, Gerichtsbeschluss
# ?, PCB-Höchstgehaltsüberschreitungen
# ?