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Die Landesregierung NRW nimmt zur Kenntnis, dass die von ihr vorgebrachten Einwände durch die niederländischen Behörden im Verfahren zwar gewürdigt wurden, bedauert aber weiterhin, dass eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung von den niederländischen Behörden nicht für erforderlich gehalten wurde.
Schon im Januar 2012 hatte das NRW-Umweltministerium in einer Stellungnahme des Landes NRW zum damals noch geplanten Neubau eines Atomkraftwerkes am Standort Borssele auf die weitreichenden Folgen für die Nachbarregionen hingewiesen.
Demnach hätte ein Worst-Case-Fall mit Kernschmelze schwerwiegende Auswirkungen auch auf Nordrhein-Westfalen.
Für die internationalen Beziehungen im Bereich der kerntechnischen Sicherheit ist die Bundesregierung zuständig.
Die Landesregierung wird die Bundesregierung in ihren Bemühungen unterstützen, die sicherheitstechnischen Fragestellungen, die sich mit der erteilten Laufzeitverlängerung für das Kraftwerk Borssele ergeben, in den entsprechenden bilateralen Gremien mit der niederländischen Seite zu beraten.

Datum: 2013-03-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/laufzeitverlaengerung-des-kernkraftwerks-borssele-bis-2033-landesregierung-bedauert;
Themen: Kernkraftwerk Borssele # ?, Genehmigung # ?, Laufzeitverlängerung # ?, niederländisches zuständige Wirtschaftsministerium # ?, Bekanntmachung # ?, NRW-Wirtschaftsministerium # ?, Betreiber # ?, Gemeindehaus Borsele # ?, Kernschmelz # ?, Kraftwerk Borssele # ?