1. +++ (SEM)
Die Regelung zur Gestaltung der Kern- und Randzeiten wurde überarbeitet und flexibilisiert.
Die Landesregierung möchte die Mindestwochenkernzeit von 25 auf 35 Stunden erhöhen, um weiterhin Flexibilität in Zeiten des Fachkräftemangels zu ermöglichen und pädagogische Qualität zu gewährleisten.
Das Kernzeitenmodell bleibt dabei ein Optionsmodell für die Träger, das ihnen erlaubt, sozialpädagogische Fachkräfte gezielt einzusetzen.
Die Träger erhalten die volle Höhe der Kindpauschalen, unabhängig davon, ob das Kernzeitenmodell genutzt wird.
Von den 35 Stunden Kernzeit pro Woche müssen jeweils fünf Stunden pro Tag stattfinden, d.h. die restlichen zehn Stunden können flexibel nach Bedarf von den Trägern auf die fünf Wochentage verteilt werden.
Datum: 2026-04-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kibiz-reform-landesregierung-beschliesst-zentrale-aenderungsvorschlaege-fuer;
Themen: frühkindliche Bildung
# ?, Formulierungshilfe
# ?, Verlässlichkeit
# ?, Einrichtungen
# ?, Gesetzentwurf des Kinderbildungsgesetzes
# ?, Kernzeitenmodell
# ?, Sprachbildungsarbeit
# ?, geförderte Kitahelferin
# ?, Träger
# ?, Gruppengrößen
# ?
2. ++ (IR)
Für die Träger ergeben sich für die Nutzung dieses Optionsmodell keine finanziellen Änderungen: Die Kindpauschalen, die pro betreutem Kind bereitgestellt werden, bleiben im Falle einer Nutzung des Kern- und Randzeitenmodells identisch.
Datum: 2026-01-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kibiz-reform-landesregierung-bringt-gesetzentwurf-den-landtag-ein;
Themen: Kinderbildungsgesetz
# ?, Chancenkitas
# ?, Stabilität
# ?, Randzeiten
# ?, Flexibilität
# ?, Einrichtungen
# ?, Verlässlichkeit
# ?, finanzielle Sicherheit
# ?, Verbändeanhörung
# ?, praxisintegrierte Ausbildung
# ?