1. +++ (SEM)

Dazu hat das Landeskabinett in dieser Woche in einem ersten Schritt die zentralen Eckpunkte für eine weitere (dritte) Änderung des LEP vereinbart.
Die nun beschlossenen Eckpunkte berücksichtigen die zukünftigen Flächenbedarfe insbesondere bei der Transformation der Wirtschaft, der heimischen Landwirtschaft sowie beim Wohnungsbau und bringen sie in Einklang mit ausreichend Flächen für die Naherholung der Bevölkerung und Entfaltung der Natur.
Zentrale Inhalte sind unter anderem den Flächenverbrauch grundsätzlich auf 5 Hektar pro Tag zu begrenzen, reduzierte Flächenbedarfe für Sand- und Kiesabgrabungen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung, zum Beispiel beim vorbeugenden Hochwasserschutz.
Im Sinne einer Ermöglichungsplanung will die Landesregierung den Kommunen größere Spielräume bei der Umsetzung eröffnen.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: "Um den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen, müssen wir insgesamt mehr für Klimaschutz und Klimaanpassung tun.

Datum: 2023-06-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-aenderung-des-landesentwicklungsplans-land-beschliesst-eckpunkte-fuer-eine;
Themen: Landesentwicklungsplan # ?, Prüfung # ?, Erneuerbare Energie # ?, Flächenverbrauch # ?, Eckpunkte # ?, Flächensparziele # ?, Gewerbeflächenbedarfe # ?, Industrieflächenbedarfe # ?, Infrastrukturflächenbedarfe # ?, Kiesabgrabungen # ?