1. +++ (SEM)

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Die Justiz in Nordrhein-Westfalen beschreitet in der bundesweit bislang einzigartigen Zusammenarbeit mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft technisches und juristisches Neuland.
Der Umgang mit kinderpornographischem Datenmaterial unterliegt sehr weitgehenden rechtlichen Einschränkungen.
Die Anwendung von Techniken künstlicher Intelligenz auf Basis von Cloud Computing und neuronalen Netzen war daher bislang unmöglich.
In der Zusammenarbeit der Projektpartner ist es durch den konstruktiven Dialog der unterschiedlichen Fachdisziplinen gelungen, über eine hybride Cloudinfrastruktur einen Lösungsweg zu entwickeln.

Datum: 2019-08-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kuenstliche-intelligenz-im-kampf-gegen-kinderpornographie;
Themen: Kampf # ?, Künstliche Intelligenz # ?, Pressekonferenz # ?, Strafverfolger # ?, Beschlagnahmen # ?, Dekonstruktionsprozess # ?, EDV-Gerichtstag # ?, Handlungsarsenal von Strafverfolgern # ?, Kinderpornografisches Datenmaterial # ?, Personalansatz für Auswertung # ?

2. ++ (IR)

Für eine aus dem Kreis der Länder vorgeschlagene Verschärfung der Vorschrift selbst oder eine Ausweitung der strafprozessualen Ermittlungsmöglichkeiten, etwa für die Erhebung gespeicherter Daten, fand sich hingegen keine Mehrheit.
Wir übertragen mit unserem Gesetzesentwurf die Wertungen zur Beihilfestrafbarkeit von der analogen Welt in die digitale und verlagern die Strafbarkeit gegenüber der endgültigen Rechtsgutsverletzung für eindeutig strafwürdige Fälle, wie etwa das Anbieten von Waffen, Drogen oder kinderpornografischen Materials, vor.

Datum: 2019-03-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesrat-stimmt-gesetzesentwurf-der-laender-nordrhein-westfalen-und-hessen-im;
Themen: Handelsplattformen # ?, illegale Waren # ?, eigenständige Strafbarkeit # ?, große Mehrheit # ?, Dienstleistungen # ?, Darknet # ?, Bundesrat # ?, Länder # ?, Beihilfestrafbarkeit # ?, Kinderpornografisches Material # ?