Treffer: 1 Antwortzeit: 1,37 s Suchanfrage: Kirmesstandbetreiberneue Suche Unbekannt: Kirmesstandbetreiber.
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Das Schaustellergewerbe hat in der Corona-Pandemie stark gelitten.
Das Land will die Branche nun finanziell und bürokratisch entlasten und hat deshalb eine Lockerung der Auslegung des Bundesgaststättengesetzes ermöglicht.
Bisher müssen Kirmesstandbetreiber zum Ausschank alkoholischer Getränke für jede Veranstaltung in jeder Kommune bei den Ordnungsbehörden eine Erlaubnis beantragen, verbunden mit einer Gebühr.
Das ist für die Betreiber finanzieller und vor allem bürokratischer Aufwand.
In Zukunft müssen Schaustellende mit einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von Alkohol ausdrücklich erlaubt, den Ausschank dessen nicht noch zusätzlich in jeder Kommune einzeln von den Ordnungsbehörden gestatten lassen.