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Klare Regeln für den Einstieg nach der Sommerpause - Coronaschutzverordnung wird bis zum 31. August verlängert
Umsetzung der Schul- und Kita-Regelungen in der Coronabetreuungsverordnung / Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten der Coronaeinreiseverordnung bleiben bestehen
11. August 2020 phb Mundschutz, liegend, von oben sehend Foto: unsplash.com / Tobias Rehbein
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird bis zum 31. August 2020 verlängert und der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Ordnungswidrigkeit aufgenommen.

Datum: 2020-08-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-regeln-fuer-den-einstieg-nach-der-sommerpause-coronaschutzverordnung-wird-bis;
Themen: Maskenpflicht # ?, öffentliche Verkehrsmittel # ?, Coronabetreuungsverordnung # ?, Verstoß # ?, zuständiges Gesundheitsamt # ?, Risikogebiete # ?, Anlage von Coronaschvo # ?, Ende der Reisesaison # ?, Frage der Solidarität # ?, Kitaregelungen # ?