1. +++ (SEM)
Bundesverkehrsminister Dobrindt leitet damit rund ein Drittel des Gesamtpakets nach NRW - das ist der Treibstoff, der unsere Bagger rollen lässt.
Nach Aussage von Dobrindt können auch für Projekte mit vollziehbaren Planfeststellungsbeschlüssen weitere Baufreigaben erteilt werden.
Dazu zählt auch die A43, für die seit August ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt und bei dem die Klagefrist im November endet.
Das wären weitere 270 Millionen Euro für NRW.
"
Datum: 2016-09-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/investitionspaket-des-bundes-fuer-strassenprojekte-das-meiste-geld-fliesst-nach-nrw;
Themen: Straßenprojekte
# ?, Rheinbrücke bei Leverkusen
# ?, Bundesfernstraßenprojekte
# ?, Leverkusenwest
# ?, Autobahnkreuz
# ?, Geld
# ?, Topzustand
# ?, vollziehbare Planfeststellungsbeschlüsse
# ?, Klagefrist
# ?, Treibstoff
# ?
2. +++ (SEM)
Mit Stand 31. März 2025 sind dem MAGS insgesamt 93 Klagen und 44 Eilverfahren bekannt.
Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und werden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken.
Die Klagefrist ist abgelaufen.
Für die Einreichung von Eilverfahren gelten dagegen keine Fristen.
Bislang (Stand: 31. März 2025, 11.00 Uhr) liegen in insgesamt 31 der 44 Eilverfahren erstinstanzliche Beschlüsse der Verwaltungsgerichte vor.
Datum: 2025-03-31;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-zum-inkrafttreten-der-neuen-krankenhausplanung-wir-staerken-die;
Themen: Verwaltungsgerichte
# ?, neue Krankenhausplanung
# ?, Krankenhausplanungsverfahren
# ?, Beispiel
# ?, neuer Krankenhausplan
# ?, zukünftiges Leistungsportfolio
# ?, Endoprothetik
# ?, einzelne Planungsentscheidungen
# ?, Praxis
# ?, Doppelvorhaltungen
# ?
3. +++ (SEM)
Klagen (also Hauptsacheverfahren) gegen einen Feststellungsbescheid zur Krankenhausplanung haben keine aufschiebende Wirkung.
Die Eilverfahren beziehen sich auf parallel oder zuvor eingereichte Klagen und wurden mit dem Ziel eingereicht, die aufschiebende Wirkung der beklagten Zuweisungsentscheidungen des Landes bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu erwirken.
Die Klagefrist ist abgelaufen.
Von den 72 Eilverfahren sind bislang 45 Verfahren erstinstanzlich von den Verwaltungsgerichten zugunsten des Landes entschieden worden, weitere 17 ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern.
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als nächster Instanz sind bisher insgesamt 40 Beschwerden gegen diese Eilentscheidungen eingelegt worden, davon sechs durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Datum: 2025-12-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/zum-1-januar-2026-neue-krankenhausplanung-fuer-nordrhein-westfalen-tritt;
Themen: Beispiel
# ?, Verwaltungsgerichte
# ?, Krankenhauslandschaft
# ?, Grundversorgung
# ?, neue Krankenhausplanung
# ?, Endoprothetik
# ?, Großteil von Regelungen
# ?, Doppelvorhaltungen
# ?, Mehrfachvorhaltungen
# ?, Einzelförderung
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