1. +++ (SEM)

Der Minister der Justiz Peter Biesenbach dazu: "Damit hat die Landesregierung durch die entsprechende Spezialisierung des Oberlandesgerichts Hamm die Voraussetzungen für möglichst effiziente und zügige Verfahrenserledigungen geschaffen."
Die so genannte Musterfeststellungsklage wird ausschließlich zwischen dem klagenden Verbraucherschutzverband und der beklagten Partei geführt.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Klage dann auf Veranlassung des Gerichts in einem Klageregister, das zum 1. November 2018 beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird, öffentlich bekannt gemacht.
Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegen die beklagte Partei mit verjährungshemmender Wirkung zum Klageregister anzumelden.
Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher an, wird das Verfahren durchgeführt.

Datum: 2018-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-schafft-bessere-voraussetzungen-fuer-effiziente-und-zuegige;
Themen: zügige Verfahrenserledigungen # ?, Klageregister # ?, Musterfeststellungsverfahren # ?, Rechtsdurchsetzung # ?, Gesetz # ?, Zuständigkeit # ?, Musterfeststellungsklage # ?, betroffene Verbraucherrinnen # ?, individuelle Ansprüche # ?, qualifizierte Verbraucherverbände # ?

2. ++ (IR)

Eine weitere Frage sei, ob die Verjährungshemmung bei Erhebung einer Abhilfeklage unabhängig von einer Anmeldung zum Verbandsklageregister eintritt, so dass auch nicht angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren.

Datum: 2023-06-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-der-justiz-nordrhein-westfalen-limbach-fordert-einen-anschluss-der;
Themen: mündliche Verhandlung # ?, Ansprüche # ?, Anmeldung # ?, sogenannte Abhilfeklage # ?, betroffene Verbraucherinnen # ?, Verbraucherzentralen # ?, Phase der Verbandsklage # ?, Verbandsklageregister # ?, Verjährungshemmung # ?, angemeldete Verbraucherinnen # ?