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Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treffen vielfältige Maßnahmen, um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung die gleichberechtigte Teilhabe am Hochschulleben zu ermöglichen.
Sie leisten konkrete Hilfestellungen, um die Einzelne oder den Einzelnen in der jeweiligen Situation zu unterstützen.
Dazu zählen beispielsweise die Bereitstellung barrierefreier PC-Arbeitsplätze, die digitale Aufarbeitung von Lehr- und Klausurmaterialien bzw. deren Umwandlung in Brailleschrift sowie die Ermöglichung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen.
Die Landesregierung erkennt diese Leistungen an und möchte die Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Kunst- und Musikhochschulen in staatlicher Trägerschaft bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen weiter fördern und unterstützen.
Dazu stellt sie den Hochschulen im Rahmen des Programms "Inklusive Hochschule NRW" zunächst für die Jahre 2020 und 2021 rund 6,6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Datum: 2020-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-startet-neues-foerderprogramm-inklusive-hochschule-nrw;
Themen: Hochschulleben # ?, gleichberechtigte Teilhabe # ?, Hochschulen in Nordrhein-Westfalen # ?, Studierende # ?, vielfältige Maßnahmen # ?, Behinderung # ?, Klausurmaterialien # ?, barrierefreie PC-Arbeitsplätze # ?, digitale Aufarbeitung # ?, gute Studienvoraussetzungen # ?