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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen begrüßt daher die Ein-führung einer vom Strommarkt 2.0 getrennten Kapazitätsreserve.
Während die Kapazitätsreserve auf Basis eines Beschaffungsverfahrens unter Vertrag genommen werden soll, ist für die Klimareserve eine unmittelbare vertragliche Bindung zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Betreibern vorgesehen.
Letzteres wirft EU-beihilferechtliche Frage-stellungen auf.
Daher begrüßt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass die Ausgestaltung der Klimareserve vorab von der EU-Kommission notifiziert werden soll.
Datum: 2015-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/planungs-und-investitionssicherheit-fuer-die-wirtschaft-mit-einhaltung-der;
Themen: deutsche Klimaschutzziele
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