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Nordrhein-Westfalen wurde - auch vor dem Hintergrund seiner Beteiligung an der Zukunftsinitiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder - an dem Beratungsprozess der Kommission zur Sozialstaatsreform beteiligt.
Erste Rechtsvereinfachungen sollen laut der Kommission zur Sozialstaatsreform unmittelbar von den zuständigen Bundesressorts in Angriff genommen werden, das Gesetzgebungsverfahren für eine grundlegende Reform des Leistungssystems möglichst bis Ende 2027 abgeschlossen werden.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt die vorgelegten Ergebnisse: "Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat in Berlin einen Vorschlag zu einer wirklich grundlegenden Reform der Sozialverwaltung vorgelegt.
Das ist ein starkes Zeichen für die Handlungsfähigkeit und den Reformwillen des Staates und macht auch für die weiteren Beratungen Mut.
Der Reformvorschlag sieht eine drastische Vereinfachung der Gesetze, deutlich weniger Behörden und eine optimale Nutzung digitaler Möglichkeiten vor.
Datum: 2026-01-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/sozialminister-laumann-begruesst-reformvorschlaege-der-kommission-zur;
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