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Kabinett beschließt Änderungen im Kommunalwahlgesetz
Gesetzentwurf sieht unter anderem Gesichtsverhüllungsverbot für Wahlvorstände und Ausweitung des Zeitfensters für die Kommunalwahl 2020 vor
Datum: 2018-09-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-aenderungen-im-kommunalwahlgesetz;
Themen: Kommunalwahlgesetz
# ?, Gesetzentwurf
# ?, wahlrechtliche Vorschriften
# ?, Wahlvorstände
# ?, Briefwahlverfahren
# ?, Mitglieder des Ruhrparlaments
# ?, Oktober
# ?, Verbandsversammlung von Rvr
# ?, Zeitfenster für Kommunalwahl
# ?, eigenes Gremium
# ?
2. +++ (SEM)
Hintergrund:
* Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 21. November 2017 in sieben Organstreitverfahren jeweils durch Urteil festgestellt, dass sowohl die verfassungsunmittelbare als auch die einfachgesetzliche 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit (Artikel 69 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 GG) verstößt, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt.
* Demgegenüber sei diese Sperrklausel mit dem Verfassungsrecht vereinbar, soweit die Wahlen der Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr betroffen sind: Die Sperrklausel in Höhe von 2,5 Prozent ist nach dem geltenden Kommunalwahlgesetz nur noch für die Wahl der Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vorgesehen (§§ 33, 46a, 46j KWahlG).
* Die 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen war durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften vom 14. Juni 2016 eingefügt worden.
Nach dem Wortlaut sollte sie sich auf die Wahlen von Gemeinderäten, Bezirksvertretungen, Kreistagen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beziehen.
Datum: 2019-10-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-gutachter-empfiehlt-zum-jetzigen-zeitpunkt-keine;
Themen: Kreistage
# ?, Bezirksvertretungen
# ?, Gemeinderäte
# ?, Verbandsversammlung
# ?, Gutachter
# ?, Verfassungsgerichtshof
# ?, kommunale Selbstverwaltung
# ?, Wiedereinführung
# ?, jetziger Zeitpunkt
# ?, Demokratiequalität
# ?
3. +++ (SEM)
" Inneres Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit:
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Räte der Städte und Gemeinden werden in NRW künftig wieder gemeinsam gewählt.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 20. März 2013 das Gesetz verabschiedet, mit dem die Wahltermine von kommunalen Vertretungen und Hauptverwaltungsbeamten zusammengelegt werden.
"Kommunale Vertretungen und Bürgermeister sowie Landräte sollen an einem Strang ziehen.
Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wählen.
"
Das jetzt beschlossene "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie" stellt eine Verbindung beider Wahlen ab dem Jahr 2020 sicher.
Dazu wurde die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt.
Ab 2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig in fünfjährigem Abstand statt.
Datum: 2013-03-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-waehlt-buergermeister-und-raete-kuenftig-wieder-einem-tag-kommunalminister;
Themen: Wahltermine
# ?, Hauptverwaltungsbeamte
# ?, Räte
# ?, Landräte
# ?, kommunale Vertretungen
# ?, Tag
# ?, Gesetz
# ?, Verantwortungsgemeinschaft von Vertretungsorganen
# ?, erheblicher Kostenvorteil
# ?, kommunale Vertretungsorgane
# ?