1. +++ (SEM)
Für Neueröffnungen nach dem 1. Juli 2017 müssen Betreiberinnen und Betreiber das Gewerbe vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen und einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis stellen.
Die Erlaubnis für Prostitutionsbetriebe ist gebührenpflichtig.
Zudem gilt mit in Kraft treten des Gesetzes eine Kondompflicht: Prostituierte und ihre Kunden müssen zukünftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden.
Betreiber von Prostitutionsgewerben sind verpflichtet, auf das Tragen von Kondomen hinzuwirken und auf die Kondompflicht hinzuweisen.
Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome darf nicht geworben werden.
Datum: 2017-06-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/prostituiertenschutzgesetz-des-bundes-tritt-zum-1-juli-2017-kraft-0;
Themen: Prostitutionsgewerbe
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# ?, sexuelle Dienstleistungen
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# ?, Kondompflicht
# ?, Anmeldebescheinigung
# ?, Geschlechtsverkehr
# ?, Prostituiertenschutzgesetz
# ?, neues Gesetz
# ?
2. ++ (IR)
Restriktiven Maßnahmen wie etwa verpflichtenden gesundheitlichen Untersuchungen oder einer gesetzlichen Kondompflicht erteilt der Runde Tisch eine klare Absage, da diese rechtlich problematisch, ungeeignet, stigmatisierend und sogar kontraproduktiv sind.
Datum: 2014-10-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-prostitution-laesst-sich-nicht-verbieten-rechte-der;
Themen: dynamische Veränderungen
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# ?, Abschlussbericht
# ?, Prostitutionsgesetz
# ?, Straßenprostitution
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# ?, menschenwürdige Bedingungen
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# ?, Sexarbeiterinnen
# ?, besondere Aufmerksamkeit
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