1. +++ (SEM)
Daneben enthält das Gesetz aber auch Regelungen zu zwei Bereichen, die mit der Umsetzung der Richtlinie in keinem Zusammenhang stehen: Die Rede ist von den Bestimmungen zum Dispositionskredit und zum Erlöschen von Widerrufsrechten aus älteren Immobilien-Darlehensverträgen.
Darüber hinaus sieht das Gesetz auch eine Beratungspflicht der Banken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die dauerhaft und erheblich ihr Konto überzogen haben.
Es geht also um Menschen, die infolge der Kontoüberziehung zur Zahlung von Dispo-Zinsen verpflichtet sind.
Nordrhein-Westfalen setzt sich deshalb für eine gesetzliche Höchstgrenze des Dispositionskreditzinses ein, um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben.
"Wir haben im 1. Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat einen Antrag erfolgreich eingebracht, der eine maßvolle und flexible Obergrenze des Dispo- und des Überziehungszinses vorgesehen hatte.
Datum: 2016-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-fordert-besseren-schutz-fuer-bankkunden-bei-der-kreditvergabe;
Themen: Banken
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# ?
2. +++ (SEM)
Justizminister Thomas Kutschaty machte deutlich: "Derzeit fordert ein Teil der Banken für Kredite, die ohne eingeräumten Dispositionskreditrahmen gewährt werden oder in denen die Überziehung über dem vereinbarten Dispositionskreditlimit liegt, eine deutlich höhere Gebühr, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe vorliegen.
Zusätzliche Kosten entstehen der Bank nicht; ein gegenüber dem Dispositionskredit höheres Risiko oder erhöhter Verwaltungsaufwand ist nicht erkennbar.
Insofern ist es sachgerecht, die gesetzliche Obergrenze auch auf die Höhe der Zinsen bei geduldeter Überziehung des Kontos zu erstrecken.
"
Für den Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums Dr. Günther Horzetzky sollte der Dispozins auch die aktuelle Marktlage widerspiegeln: "Die bisherige Zinshöhe ist oft unverhältnismäßig und geht dann einseitig zu Lasten der Bankkunden.
Datum: 2015-07-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gemeinsame-position-der-landesregierung-zur-deckelung-der-dispozinsen-nrw-fordert;
Themen: Leitzins
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3. +++ (SEM)
Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank (EZB) günstig Geld leihen - der Leitzins liegt bei 0,05 Prozent.
Sie geben den historisch niedrigen Zinssatz aber nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.
Studien belegen, dass Bankkunden im Schnitt zehn Prozent Dispozinsen zahlen müssen, wenn das Konto überzogen wird.
In Höchstfällen sogar 16 Prozent.
Die von der NRW-Landesregierung geforderte Deckelung richtet sich nach dem Basiszins nach § 247 BGB, der stets 0,88 Prozent unter dem Leitzins der EZB liegt.
Datum: 2015-09-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-eine-deckelung-der-dispozinsen-ist-laengst-ueberfaellig;
Themen: Vorfeld der Plenarsitzung
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