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Die Landesregierung fördert seit 2008 die Ausbildung der amtlichen Kontrollassistenten und Kontrollassistentinnen und hat den Kommunen seitdem bereits 61 Personen des Landesdienstes zur Verfügung gestellt.
Eine Auswertung der Plankontrollen hat hingegen gezeigt, dass durchschnittlich nur 65 Prozent der planmäßigen Betriebskontrollen in den Kommunen durchgeführt werden.
Grundsätzlich wird die Kontrollhäufigkeit nach einer bundeseinheitlichen Vorschrift (Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung) genau festgelegt.
Danach werden Lebensmittelbetriebe auf Risikobasis eingestuft, wovon dann jeweils ihre Kontrollhäufigkeit abhängt.
Diese Kontrollen werden als Plankontrollen bezeichnet.

Datum: 2013-11-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-lebensmittelkontrolle-muss-schlagkraeftiger-und-transparenter;
Themen: Betriebszahlen # ?, Berufsorganisationen # ?, Plankontrollen # ?, planmäßige Betriebskontrollen # ?, Personalzahlen # ?, Bereich der Lebensmittelüberwachung # ?, Kontrollassistentinnen # ?, Kontrollhäufigkeit # ?, Personalstand # ?, amtliche Kontrollassistenten # ?